Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die für Privatpersonen in der Regel durch ein Leck im Öltank verursacht werden. Die "normale" Haftpflichtversicherung deckt keine Personen- oder Sachschäden ab, die durch den Besitz oder das Betreiben eines Öltanks entstehen. Um derartige Risiken abzudecken, ist der Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung erforderlich. Man spricht daher umgangssprachlich auch von einer "Öltankversicherung". Wer einen Tank mit Flüssiggas besitzt, sollte mit der Versicherungsgesellschaft klären, ob hierfür auch ein Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht vereinbart werden kann.

Versichert sind nur Schäden durch die im Versicherungsschein beschriebene Öltankanlage. Ein Vergleich der Versicherungsbeiträge ist online ganz schnell möglich. Allgemein soll eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung die Begleichung von Schäden durch Verseuchung (Abwäasser, Heizöl, Treibstoff) von natürlichen Gewääsern einschließlich des Grundwassers absichern.

Die Versicherungsleistung umfasst
die Zahlung aller Kosten für Maßnahmen zur Behebung des Gewässerschadens. Auch die Schäden, die dem Versicherungsnehmer am eigenen Anwesen durch den lecken Öltank entstehen, sind versichert. Die "Gewässerschaden-Haftpflicht" ersetzt daher in der Regel auch so genannte Rettungskosten.

Unter Rettungskosten sind Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines Schadens zu verstehen, unabhängig davon, ob die Maßnahmen erfolgreich sind oder nicht. Gerade bei Öltankschäden können die Rettungskosten hoch sein. Wie bei allen anderen Haftpflichtversicherungen auch, sollte ein ausreichender Versicherungsschutz, d.h. eher eine hohe Deckungssumme gewählt werden.

Wonach richtet sich die Beitragshöhe?
Der Beitrag hängt von der Größe und dem Fassungsvermögen des Öltanks, dem Standort des Öltanks (ober- oder unterirdisch) und der gewählten Deckungssumme ab. Für unterirdische Tanks ist der Versicherungsbeitrag höhter.

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