Neuer Artikel zur Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflicht-Versicherung deckt allgemeine Sach- und Personenschäden ab, für die Sie gegenüber anderen Personen haften. Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder einfach unglückliche Umstände können Sach- und Personenschäden in Millionenhöhe verursachen. Sie sollten deshalb unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme haben.

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Versichert sind
der Versicherungsnehmer und seine Familie. Der Begriff Familie geht sehr weit und kann bedeuten: Ehepartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, minderjährige Kinder, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, volljährige, unverheiratete Kinder für die Dauer ihrer Schul- und Berufsausbildung, Studenten, die nicht mehr zu Hause wohnen, es sei denn, sie haben vorher eine Lehre abgeschlossen, Wehr- und Ersatzdienstleistende (keine Zeitsoldaten).

Die Versicherungsleistung umfasst
die weltweite Absicherung von Schadenersatzansprüchen dritter Personen an den Versicherungsnehmer. Beispiel: Das eigene Kind spielt mit Streichhölzern und verursacht beim Nachbarn einen Brand. Eingeschlossen sind Schäden, die vom selbst genutzten Eigenheim ausgehen. Die Versicherung zahlt bis zur Deckungsssumme die Personen- und Sachschäden bzw. ersetzt Vermögensschäden der Opfer.

Nicht versichert sind Schäden, die von vermieteten Häusern, Grundstücken oder Booten ausgehen, Grundwasserverseuchung durch auslaufende Heizöltanks oder Schäden, die durch Haustiere verursacht werden. Zur Absicherung dieser Gefahren gibt es jeweils selbständige Versicherungen. Haftpflichtversicherungen lassen sich online gut vergleichen. Beispiel: Tarifvergleich Öltankhaftpflichtversicherung oder Ratgeber Wohngebäudeversicherung

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