Der Inhalt zum Ratgeber Privathaftpflichtversicherung sowie der Tarifvergleich Privathaftpflichtversicherung sind vollkommen neu erstellt worden. Folgen Sie daher bitte den vorgenannten Links zum aktuellen Inhalt.
Dieser Artikel ist ein Archivbeitrag und daher auch nicht mehr Bestandteil der eigenen Finanztipp-Suche. Der vorgenannte aktuelle Ratgeber Privathaftpflichtversicherung ist sehr umfangreich und enthält alle wesentliche Aspekte aus dem Privatversicherungsrecht zur Haftung.
Versichert sind
der Versicherungsnehmer und seine Familie. Der Begriff
Familie geht sehr weit und kann bedeuten: Ehepartner, Partner
in eheähnlicher Gemeinschaft, minderjährige Kinder,
Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, volljährige, unverheiratete
Kinder für die Dauer ihrer Schul- und Berufsausbildung, Studenten,
die nicht mehr zu Hause wohnen, es sei denn, sie haben vorher
eine Lehre abgeschlossen, Wehr- und Ersatzdienstleistende (keine
Zeitsoldaten).
Die Versicherungsleistung umfasst
die weltweite Absicherung von Schadenersatzansprüchen
dritter Personen an den Versicherungsnehmer. Beispiel: Das eigene
Kind spielt mit Streichhölzern und verursacht beim Nachbarn
einen Brand. Eingeschlossen sind Schäden, die vom selbst
genutzten Eigenheim ausgehen. Die Versicherung zahlt bis zur Deckungsssumme
die Personen- und Sachschäden bzw. ersetzt Vermögensschäden
der Opfer.
Nicht versichert sind Schäden, die von vermieteten Häusern, Grundstücken oder Booten ausgehen, Grundwasserverseuchung durch auslaufende Heizöltanks oder Schäden, die durch Haustiere verursacht werden. Zur Absicherung dieser Gefahren gibt es jeweils selbständige Versicherungen. Haftpflichtversicherungen lassen sich online gut vergleichen. Beispiel: Tarifvergleich Öltankhaftpflichtversicherung oder Ratgeber Wohngebäudeversicherung
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