Privat- und Verkehrsrechtschutzversicherung

Eine Rechtschutzversicherung dient der Risikoabsicherung für Kosten in Rechtsstreitigkeiten. Der Begriff "Familien- und Verkehrsrechtsschutzversicherung" ist leicht irreführend, denn Angelegenheiten aus dem Familienrecht (Beispiel: Scheidungsverfahren) sind nicht abgedeckt. Gemeint ist: Ehegatten, minderjährige Kinder und volljährige Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr sind beim Versicherungsnehmer mitversichert.

Die Versicherungsleistung kann umfassen

Versichert sind nichtselbständige Personen, deren Ehegatten, minderjährige Kinder und volljährige Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr.

Nicht versichert sind

Bußgelder oder Geldstrafen bei einer verlorenen gerichtlichen Auseinandersetzung werden nicht erstattet.

Die Rechtschutzversicherung schließt Rechtsstreitigkeiten für Grundstückseigentum und Miete (z.B. bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten oder bei Erbbaurecht) nicht ein. Zumeist kann dieser Bereich gegen einen zusätzlichen Beitrag eingeschlossen werden. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts ist zu empfehlen, weil der Beitrag dadurch erheblich günstiger wird. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Häusern und Wohnungen sind praktisch nicht versicherbar.

Wonach richtet sich die Beitragshöhe?
Bei einigen Versicherungen ist der Beitrag abhängig von einem gewählten Selbstbehalt. Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gelten im Bereich des Familien- und Verkehrsrechtsschutzes ermäßigte Beitragskonditionen.

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