Privat- und Verkehrsrechtschutzversicherung
Eine Rechtschutzversicherung dient der Risikoabsicherung für Kosten in Rechtsstreitigkeiten. Der Begriff "Familien- und Verkehrsrechtsschutzversicherung" ist leicht irreführend, denn Angelegenheiten aus dem Familienrecht (Beispiel: Scheidungsverfahren) sind nicht abgedeckt. Gemeint ist: Ehegatten, minderjährige Kinder und volljährige Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr sind beim Versicherungsnehmer mitversichert.
Die Versicherungsleistung kann umfassen
- Schadenersatz-Rechtsschutz: Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
bei Sach-, Personen- oder Vermögensschäden
- Straf-Rechtsschutz: Verteidigung bei fahrlässigen
Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten (z.B. Strafanzeige bei Auffahrunfall
mit Verletzten, Flensburg-Punkte)
- Führerschein-Rechtsschutz: Entzug oder Einschränkung
der Fahrerlaubnis
- Kfz-Vertrags-Rechtsschutz: Kfz-Vertragsstreitigkeiten
bei Kauf, Verkauf oder Reparatur
- Arbeits-Rechtsschutz: bei Streit mit dem Arbeitgeber
(z.B. Kündigung, Versetzung)
- Sozialgerichts-Rechtsschutz: Entschädigung
nach Arbeitsunfall, Rentenansprüche, Wegeunfall
- Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz: z. B. bei Kauf,
Reparatur, Darlehen, Dienstleistung
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz: bei Streitigkeiten
mit anderen Versicherern ab einem bestimmten Streitwert (z.B. 150 Euro)
- Eigentums-Rechtsschutz: für Ansprüche
aus Eigentum, Besitz und Pfandrechten bei beweglichen Sachen
- Steuer-Rechtsschutz: Verteidigung von Interessen
oder Ordnungswidrigkeiten vor deutschen Finanz- oder Verwaltungsgerichten
- Beratungs-Rechtsschutz: bei familien- oder erbrechtlichen
Angelegenheiten nach änderung der Rechtslage
- Grundstücks-Und Miet-Rechtsschutz: für
die erste selbst bewohnte Wohneinheit, z.B. Mieterhöhung,
Räumungsklage, Nebenkostenabrechnung, Auseinandersetzungen
in Wohnungseigentumssachen
- die freie Anwaltswahl
Versichert sind nichtselbständige Personen,
deren Ehegatten, minderjährige Kinder und volljährige
Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr.
Nicht versichert sind
- Kosten bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen
- in Versicherungsfällen, die der Versicherungsnehmer
vorsätzlich und rechtswidrig verursacht hat (außer
Ordnungswidrigkeiten)
- bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Eigentumsbau
- bei Flurbereinigungs-, Enteignungs-Angelegenheiten
- bei Konkurs oder Vergleich des Versicherungsnehmers
- bei Familien- und Erbrechtsauseinandersetzungen
- in Patent- und Urheberrechtsverfahren
Bußgelder oder Geldstrafen bei einer verlorenen
gerichtlichen Auseinandersetzung werden nicht erstattet.
Die Rechtschutzversicherung schließt Rechtsstreitigkeiten
für Grundstückseigentum und Miete (z.B. bei nachbarrechtlichen
Streitigkeiten oder bei Erbbaurecht) nicht ein. Zumeist kann dieser
Bereich gegen einen zusätzlichen Beitrag eingeschlossen werden.
Die Vereinbarung eines Selbstbehalts ist zu empfehlen, weil der
Beitrag dadurch erheblich günstiger wird. Rechtsstreitigkeiten
im Zusammenhang mit dem Bau von Häusern und Wohnungen sind
praktisch nicht versicherbar.
Wonach richtet sich die Beitragshöhe?
Bei einigen Versicherungen ist der Beitrag abhängig
von einem gewählten Selbstbehalt. Für Beamte und Angestellte
im öffentlichen Dienst gelten im Bereich des Familien- und
Verkehrsrechtsschutzes ermäßigte Beitragskonditionen.