Verkehrs-Service-Versicherung / Schutzbrief
Diese Versicherungen decken keine hohe Risiken ab
und sind daher entbehrlich. Bei älteren und "pannengeneigten"
Fahrzeugen kann eine solche Versicherung bei günstigen Prämien
sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere für Personen, die häufig
mit dem Auto unterwegs sind. Bei Wechsel des Fahrzeuges ist dem
Versicherer Mitteilung zu machen. Statt einer abgestuften Beitragshöhe,
ist in der Regel ein fixer Betrag für ein pauschales Leistungspaket
zu zahlen.
Auslandsschutzbrief
Autourlauber nutzen gern einen Auslandsschutzbrief. So beinhaltet manchmal ein Auslandsschutzbrief auch die Erstattung von Heilbehandlungskosten im Ausland und die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Kostenrücktransport. Doch was heißt "medizinisch sinnvoll"? Sinnvoll ist hingegen eine Reisekrankenversicherung für Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse.
Versichert sind in Europa
- Panne und Unfall
- Diebstahl und Totalschaden
- Erkrankung, Verletzung und Tod.
Die Versicherungsleistung umfasst
- Reparatur des Fahrzeugs durch den Pannenhilfsdienst,
Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt, Bergungsdienst
- Ausgaben für die Heimreise oder Weiterreise
mit der Bahn bei Diebstahl oder Totalschaden
- Rücktransport von Versicherten bei Krankheit,
Verletzung oder Tod
- Bei einer Reise mit fremden Verkehrsmitteln: Rücktransport
des Reisenden bei Krankheit, Abholen von minderjährigen Kindern,
bei Krankheitsaufenthalt (ab zwei Wochen Dauer) die Besuchskosten
einer nahestehenden Person.
Reparaturkosten in Werkstätten (nicht Pannenhilfsdienst)
und Kosten für Fahrzeugersatzteile werden nicht erstattet.
Im Schadensfall
Sprechen Sie im Schadensfall möglichst schnell
mit dem Versicherungsunternehmen. Kostenbelege aufbewahren (z.B.
von der Heimreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Abschleppkosten
usw.)