| Kfz-Versicherung Tarifvergleiche Autoversicherungsrecht bei Finanztip.de |
Teilkaskoversicherung
Eine Teilkaskoversicherung deckt bestimmte Schäden
am Auto ab. Sie kommt in Betracht für neue oder noch relativ
neue Fahrzeuge, wo die typischen Teilkaskoschäden abgedeckt
werden sollen.
Folgende Schadenfälle sind versichert:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, überschwemmung
- Wildschäden während der Fahrt
- Bruchschäden an der Verglasung
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
Schäden aufgrund von grober Fahrlässigkeit
(z. B. Entwendung wegen mangelnder Sicherung bei Nichtabschließen
des Fahrzeugs oder Nichteinrasten des Lenkradschlosses, Benutzung
in nicht verkehrssicherem Zustand, bei Fahruntüchtigkeit
wie Trunkenheit oder übermüdung) oder ohne Fahrerlaubnis
sind nicht gedeckt.
Die Versicherungsleistung umfasst
- Ersatz bis zum Wiederbeschaffungswert bei Verlust,
Entwendung oder Zerstörung des Fahrzeugs oder seiner unter
Verschluss verwahrten oder am Fahrzeug befestigten Teile
- Ersatz des Neupreises in den ersten beiden Jahren
nach der Erstzulassung, wenn Sie Erstbesitzer sind
- Abschleppkosten
- Kosten für Sachverständige, falls erforderlich
Von der Versicherungsleistung wird der vereinbarte
Selbstbehalt pro Schadenfall abgezogen. Andere Unfallkosten (z.
B. Kosten eines Mietwagens, Nutzungsausfall, Wertminderung des
Fahrzeugs, Anwaltskosten oder Schäden an Gepäck und
Ladung) werden nicht erstattet.
Die Beitragshöhe richtet sich
- nach dem Fahrzeugtyp oder nach der Stärke
- nach der gewählten Eigenbeteiligung
- bei PKW nach dem Wohnort des Versicherungsnehmers_