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Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung deckt bestimmte Schäden am Auto ab. Sie kommt in Betracht für neue oder noch relativ neue Fahrzeuge, wo die typischen Teilkaskoschäden abgedeckt werden sollen.

Folgende Schadenfälle sind versichert:

Schäden aufgrund von grober Fahrlässigkeit (z. B. Entwendung wegen mangelnder Sicherung bei Nichtabschließen des Fahrzeugs oder Nichteinrasten des Lenkradschlosses, Benutzung in nicht verkehrssicherem Zustand, bei Fahruntüchtigkeit wie Trunkenheit oder übermüdung) oder ohne Fahrerlaubnis sind nicht gedeckt.

Die Versicherungsleistung umfasst


Von der Versicherungsleistung wird der vereinbarte Selbstbehalt pro Schadenfall abgezogen. Andere Unfallkosten (z. B. Kosten eines Mietwagens, Nutzungsausfall, Wertminderung des Fahrzeugs, Anwaltskosten oder Schäden an Gepäck und Ladung) werden nicht erstattet.

Die Beitragshöhe richtet sich

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