Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung sichert Schäden ab, die durch Haustiere (z.B. Hund) verursacht werden. Zahme Haustiere wie Katzen und Vögel sind automatisch in der Privathaftpflicht-Versicherung mit abgedeckt. Das Verhalten von Tieren ist nicht berechenbar. Sie handeln instinktiv und verursachen daher manchmal Unfälle, die einfach nicht vorhersehbar sind. Leidtragende sind die Opfer und die Halter, sofern sie nicht durch eine spezielle Haftpflichtversicherung für Tierhalter weitgehend abgesichert sind.

So sagt schon das Bürgerliche Gesetzbuch: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (vgl. § 833 BGB). Der Gesetzeswortlaut ist eindeutig: Es reicht für die Haftung des Tierhalters allein der Umstand, dass ein Tier gehalten wird. Der Besitzer eines Tieres haftet somit für alle Schäden, die durch eigene Tier verursacht werden. Das Gesetz stellt nicht auf das Verschulden des Tierhalters ab.

Mit großem Abstand werden die meisten Unfälle durch Pferde und durch Hunde verursacht. Für Kampfhunde wird hingegen ein Versicherungsschutz kaum noch angeboten. Folge: Halter von Kampfhunden müssen für den Schaden selbst aufkommen.

Anderes Beispiel: Wird ein Hund auf sein Opfer gehetzt oder nicht schnell genug zurückgehalten, so gilt dies als Vorsatz. Folge: die Tierhalterhaftpflicht zahlt nicht. Ob es sich um einen Kampfhund handelt oder nicht, spielt insoweit keine Rolle.

Versichert sind

Haftpflichtschäden, die durch eigene Hunde oder Pferde verursacht werden. Die Deckungssumme beträgt in der Regel zwischen 1 und 15 Millionen Euro für Sach-und Personenschäden. Vermögensschäden sind - abhängig vom gewählten Tarif und Versicherung - ggf. nicht mit abgedeckt. Die Beitragshöhe ist abhängig von der gewählten Deckungssumme.
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