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Das Gericht hob mit seinem Urteil die Entscheidung eines Landgerichts auf und verwies die Klage eines Fahrzeughalters gegen dessen Versicherung ab. Der Mann hatte sein vollkaskoversichertes Auto technisch verändert, dies aber nicht der Versicherung mitgeteilt.
Als er das Auto seinem Sohn überließ, kam es zu einem tragischen Unfall, bei dem der Freund des Sohnes starb. Die Versicherung weigerte sich, den Totalschaden am Fahrzeug zu ersetzen, da sie über das Tuning nicht informiert worden war.
Anders als das Landgericht sah das Oberlandesgericht die Versicherung im Recht. Dabei werteten es die Richter als unerheblich, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. Ein getuntes Fahrzeug schaffe einen besonderen Anreiz, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Daher müsse die Versicherung in jedem Fall über Veränderungen informiert werden.
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