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Im Gegensatz zum Leistungskatalog der GKV bieten manche privaten Krankenversicherungen in den ambulanten Tarifen auch die Erstattung für Kosten von spezielle Vorsorgeuntersuchungen an. Dazu gehören zum Beispiel Schlaganfallvorsorge, Ultraschallcheck von Organen oder andere Vorsorgeuntersuchungen wie zum Beispiel auch kleine oder große Gesundheitsschecks. Große Unterschiede bestehen auch darin, ob die Versicherung Heilmethoden der Alternativmedizin (zum Beispiel Akupunktur und Homöopathie) abdeckt. Die GKV kommt für die Kosten derartiger Leistungen in der Regel überhaupt nicht auf oder zahlt nur einen kleinen Teilbetrag. Je nach Tarif können auch weitere Leistungen wie zum Beispiel Psychotherapie oder Behandlung beim Heilpraktiker abgedeckt sein. Derartige Leistungen sind ggf. jedoch nur bei einer Selbstbeteiligung enthalten.
Kosten der Alternativmedizin: So manche Heilmethode (z.B. Akupunktur und Homöopathie) wird nicht nur von zugelassenen Heilpraktikern angewandt, sondern auch von einigen approbierten Ärzten. In einer privaten ambulanten Zusatzversicherung sind derartige Behandlungsmethoden zum Teil im Versicherungsumfang enthalten. Die Übernahme der Aufwendungen für Sehhilfen ist sehr unterschiedlich. So kann ein Brillenträger mit einer privaten ambulanten Krankenzusatzversicherung einen deutlich höheren Kostenersatz beanspruchen.
Hinweis zu den Ergänzungstarifen: Im Gegensatz zur stationären und ambulanten Zusatzversicherung (Behandlung als Privatpatient) bleibt bei Ergänzungstarifen der Status des Kassenpatienten bestehen. Die private Versicherung springt immer dann ein, wenn Zuzahlungen fällig werden - etwa für Zahnersatz, Brillen, Kontaktlinsen oder besondere Medikamente. Allerdings ersetzt kaum eine Versicherungsgesellschaft den vollen Eigenanteil des Patienten. Beispiel Zahnersatz: Hier wird von der privaten Versicherung meist so viel gezahlt, dass zusammen mit der Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse etwa 70 bis 90% der Kosten gedeckt sind. Auch wenn Ergänzungstarife mit monatlich 5 bis 30 Euro relativ günstig erscheinen, sind sie häufig nicht zu empfehlen.
Nachteil derartiger Ergänzungstarife: Das große Risiko von schweren Erkrankungen ist nicht versicherbar und die Zahlung für die zusätzlichen Kosten für Zahnersatz und zum Beispiel Sehhilfen können häufig auch vom eigenen Sparbuch erfolgen. Denn statt das Geld in den Ergänzungstarif zu zahlen ist das Ansparen für derartige Leistungen auch eine sinnvolle Alternative. Oft ist es deshalb sinnvoller, monatliche Rücklagen zu bilden als Versicherungsprämien für Ergänzungstarife zu zahlen.
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