| Reiseversicherungen |
|
• Einleitung • Reisekranken • Reisegepäck • Reiserücktritt |
Der Bundesgerichtshof sah das ebenfalls so und erklärte die Klausel für unwirksam (IV ZR 235/99). Dem Interesse der Reise-Krankenversicherung sei bereits dadurch Rechnung getragen, dass sie ihren Versicherungsschutz auf Versicherungsfälle beschränke, die im Ausland 'unvorhergesehen' einträten.
In der fraglichen Klausel schließe sie darüber hinaus generell jede Leistungspflicht für medizinisch notwendige Heilbehandlungen aus, wenn diese in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, einer Entbindung oder einem Schwangerschaftsabbruch stünden. Eine so grundsätzliche Einschränkung des Versicherungsschutzes gehe zu weit und benachteilige die Versicherungsnehmer in unzulässiger Weise.
| © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de |
|
|