Zusammenfassung
Autoversicherung
Vollkasko
Kfz-Vers-Recht
Gut zu Wissen
Ratgeber Spezial
Auto + Geld
Abfragen Auszug
Kfz-Versicherung   Tarifvergleiche   Autoversicherungsrecht     bei Finanztip.de

Wer hat das Auto angezündet?: Kaskoversicherer vermutet Versicherungsbetrug

Ein Autofahrer wurde bei seiner Vollkaskoversicherung vorstellig: Man habe seinen Wagen gestohlen, bei der Polizei sei der Diebstahl gemeldet. Wenig später wurde das Auto ausgebrannt aufgefunden. Aufbruchspuren waren jedoch nicht erkennbar. Besonders verdächtig kam es der Versicherung vor, dass die elektronische Wegfahrsperre des Wagens unbeschädigt geblieben war. Das Unternehmen verweigerte deshalb jede Zahlung: Hier werde ein Versicherungsbetrug versucht, der Diebstahl sei nur vorgetäuscht und das Auto vom Versicherungsnehmer selbst angezündet worden.

Das Oberlandesgericht Naumburg verpflichtete die Versicherung dazu, den Wiederbeschaffungswert des durch den Brand zerstörten Wagens zu ersetzen (2 U 90/99). Zwar habe der Autofahrer einen Diebstahl nicht belegen können. Kein einziger Zeuge habe das Abstellen und Verschwinden des Fahrzeugs am fraglichen Ort bestätigt. Die Zweifel der Versicherung seien daher berechtigt. Trotzdem: Ein Versicherungsbetrug sei nicht eindeutig bewiesen.

Werde ein gestohlenes Auto mit intakter elektronischer Wegfahrsperre wieder aufgefunden, erlaube das noch keinen zwingenden Schluss auf einen Versicherungsbetrug: Mit erheblichem technischen Aufwand könne ein geschickter Dieb auch diese Art der Sicherung überwinden. Außerdem könnte auch ein Schlüssel ohne Wissen des Halters vorübergehend in den Besitz eines Dritten gelangt sein, da hier mehrere Originalschlüssel bei weiteren Fahrern (an verschiedenen Orten) aufbewahrt wurden. Es sei ungewöhnlich, aber eben auch nicht auszuschließen, dass Diebe, aus welchen Gründen auch immer, ihre Beute nach der Tat aufgäben. Um Spuren zu verwischen, könnten sie das Auto angezündet haben.

Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 17. Februar 2000 - 2 U 90/99

  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
Finanztipps