Zusammenfassung
Autoversicherung
Vollkasko
Kfz-Vers-Recht
Gut zu Wissen
Ratgeber Spezial
Auto + Geld
Abfragen Auszug
Kfz-Versicherung   Tarifvergleiche   Autoversicherungsrecht     bei Finanztip.de

Autofahrer der Brandstiftung an seinem getunten Wagen überführt

Nach der Schilderung des Juwelen-Großhändlers sollte es ein amüsanter Abend in der Disko werden. Gegen 21.30 Uhr habe er sein BMW Coupé - nach seinen Wünschen von einer Spezialfirma getunt und mit 12-Zylinder-Motor ausgerüstet - vor dem Lokal geparkt. Etwa eine Stunde später sei jemand ins Lokal gestürzt und habe gerufen, ein Fahrzeug brenne. Das sei leider sein BMW gewesen. Von der Kfz-Versicherung beanspruchte der Autobesitzer Entschädigung für den Totalschaden an seinem Luxusschlitten (dessen Wiederbeschaffungswert auf 165.000 Euro geschätzt wurde). Das Versicherungsunternehmen traute der Sache nicht, stellte Ermittlungen an und verweigerte schließlich jede Zahlung, weil das Feuer vom Versicherungsnehmer vorsätzlich gelegt worden sei.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf war ebenfalls dieser Ansicht, deshalb ging der Autobesitzer leer aus (4 U 219/99). Niemand habe gewusst, dass er am fraglichen Abend in diese abgelegene Disko fahren würde. Also könne es kein geplanter Racheakt gewesen sein, folgerten die Richter. Dass der Wagen höchst unauffällig und nur kurz geparkt war, spreche gegen einen Zufallstäter mit Freude am Zündeln. Die Scheibe sei eingeschlagen worden, aber niemand habe versucht, das Auto in Gang zu setzen und zu stehlen.

Sinn mache der Ablauf des Geschehens nur, wenn man eine Eigenbrandstiftung in Betracht ziehe, so das OLG: Ansonsten wäre es nämlich schlicht unverständlich, warum der Händler so ein ungewöhnlich wertvolles Liebhaberstück - ein Flitzer, mit dem man sich doch gerne zeige - nicht auf dem Hauptparkplatz abgestellt habe. Der sei um 21.30 noch völlig leer gewesen und liege direkt vor dem Eingang der Disko.

Statt dessen habe er das gute Stück im dunkelsten Winkel des unbeleuchteten Nebenplatzes geparkt, wo man ungestört zu Werke gehen könne. Erst zwei Monate vor dem Brandschaden habe der Versicherungsnehmer den Wagen schätzen lassen, der vorher nur mit 150.000 Euro versichert war. Dazu komme ein schlechtes Betriebsergebnis seines Handels. Da sei der Mann wohl auf den Gedanken verfallen, kombinierte das OLG, er habe zu viel Geld in seinen Sportwagen gesteckt.


Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. November 2000 - 4 U 219/99
  Kredite Vergleichen


  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
Finanztipps