Butler räumt den Tresor aus
Zunächst war man mit ihm zufrieden. Als die Herrschaften zwei Monate nach seinem Dienstantritt von einer USA-Reise zurückkehrten, trauten sie ihren Augen nicht: Der Butler war weg, der hinter einem Bild versteckte Tresor aufgebrochen, Schmuck und Bargeld fehlten, auch das Auto hatte er mitgehen lassen. Als er verhaftet wurde, entpuppte sich der 'treue Diener' als Profi mit 28 Vorstrafen. Gegen Zahlung von 10.000 Euro hatte er zwei Marokkaner als Tresorknacker angeheuert. Die Hausratversicherung weigerte sich, für den Schaden aufzukommen und berief sich auf ihre Versicherungsbedingungen: Der Versicherungsfall sei grob fahrlässig herbeigeführt worden.
Grobe Fahrlässigkeit
Redaktionelle Anmerkung: Das Versicherungsvertragsgesetz sieht seit dem Jahr 2008 vor, dass ein grob fahrlässig verursachter Schaden - abhängig vom Verschuldensgrad - zumindest anteilig zu ersetzen ist. [Mehr hierzu im Artikel Grobe Fahrlässigkeit und Versicherungsschutz].
Das Oberlandesgericht Frankfurt war ebenfalls dieser Ansicht und wies die Klage auf Versicherungsleistungen ab (7 U 152/99). Die Versicherungsnehmer hätten durch unglaublichen Leichtsinn das Risikopotenzial vergrößert. Dass sich auch Personen mit unlauteren Absichten meldeten, wenn es um eine attraktive Stelle in einem 'Schloss' mit gutbetuchten Bewohnern gehe, sei ja nicht so unwahrscheinlich.
Deshalb müsse man bei der Einstellung sorgfältig vorgehen, sich Papiere vorlegen lassen oder zumindest genaue Erkundigungen über die Person anstellen, und den Bediensteten während ersten Monate intensiv überwachen. Dies sei eine Vertrauensstellung, die dem Bediensteten einen guten Einblick in die persönlichen Verhältnisse und Lebensgewohnheiten ermögliche, Kenntnisse, die er leicht gegen den Dienstherrn ausnützen könne. Um so genauer müsse vor der Anstellung dessen persönliche Zuverlässigkeit überprüft werden.
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 7. Juni 2000 - 7 U 152/99
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