Zusammenfassung
Autoversicherung
Vollkasko
Kfz-Vers-Recht
Gut zu Wissen
Ratgeber Spezial
Auto + Geld
Abfragen Auszug
Kfz-Versicherung   Tarifvergleiche   Autoversicherungsrecht     bei Finanztip.de

Wer sofort die Versicherung verständigt, verliert nicht wegen 'Fahrerflucht' den Versicherungsschutz

Eine Frau geriet auf der Landstraße mit ihrem Auto ins Schleudern und stieß gegen eine Leitplanke. Eine halbe Stunde lang harrte sie an der Unfallstelle aus. In dieser Zeit kam nur ein Fahrzeug vorbei, das allerdings nicht anhielt. Dann fuhr die Frau nach Hause, rief sofort den Agenten ihrer Kaskoversicherung an und meldete den Unfall. Dennoch weigerte sich die Versicherung, für den Schaden aufzukommen. Begründung: Die Versicherungsnehmerin habe sich 'unerlaubt von der Unfallstelle entfernt'. Die Frau verklagte ihre Versicherung auf Schadenersatz.

Bei dem Unfall sei nur Sachschaden - vor allem am eigenen Fahrzeug der Frau - entstanden, stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe fest (12 U 223/01). Andere Unfallbeteiligte habe es nicht gegeben und zur fraglichen Zeit herrschte geringer Verkehr. Also wäre es sinnlos gewesen, noch länger darauf zu warten, ob sich jemand finde, um die Personalien, das Autokennzeichen etc. aufzunehmen. Die Autofahrerin habe den Unfallort ja keineswegs verlassen, um ihre Identität zu verschleiern, sonst hätte sie nicht den Agenten angerufen. Die Polizei habe sie nicht verständigen müssen, allenfalls (wegen des Schadens an der Leitplanke) die Straßenverkehrsbehörde. Das habe aber mit den Interessen der Versicherung nichts zu tun.

Der Versicherung habe es die Autofahrerin jedenfalls nicht erschwert, den Tatbestand aufzuklären, im Gegenteil. Indem sie nach Hause gefahren sei und den Versicherungsagenten informiert habe, habe sie den Interessen ihrer Versicherung sogar in besonderer Weise Rechnung getragen. Denn das Unternehmen habe so die Angaben der Versicherungsnehmerin - und damit die Voraussetzungen seiner Leistungspflicht - sofort überprüfen können. Daher gebe es nicht den geringsten Anlass für die Kaskoversicherung, der Frau den Versicherungsschutz vorzuenthalten (Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 7. Februar 2002 - 12 U 223/01).

  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
Finanztipps