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Ein Straßenbahnfahrer nahm offenbar wenig Rücksicht auf seine Fahrgäste: Er fuhr so ruckartig an, dass ein Mann durch den Wagen geschleudert wurde. Der Fahrgast konnte sich gerade noch an einer Haltestange festhalten, sonst wäre er mit Karacho auf den Rücken gefallen. Trotzdem ging die Sache nicht gut aus: Seine schon etwas angeschlagene Wirbelsäule nahm bereits den heftigen Ruck übel. Ein schmerzhafter Bandscheibenvorfall war die Folge, der operiert werden musste. Die private Unfallversicherung weigerte sich, dem Mann dafür Versicherungsleistungen zu gewähren.
Das Landgericht Göttingen zog im Rechtsstreit einen Sachverständigen hinzu (4 O 289/99). Denn es musste geklärt werden, ob der Bandscheibenschaden durch den Unfall verursacht wurde, nur in diesem Fall ist nämlich die Versicherung zur Leistung verpflichtet. Der Gutachter verneinte dies: Der geschilderte Bewegungsablauf sei (anders als z.B. ein Sturz auf den Rücken) nicht geeignet, eine gesunde Bandscheibe zu schädigen.
Eine fortgeschritten degenerativ erkrankte Bandscheibe allerdings sei viel anfälliger, abrupte und unkontrollierte Bewegungsabläufe führten dann schnell zu Beschwerden. Wie der medizinische Befund im konkreten Fall zeige (gewonnen durch Kernspintomographie und bei der Operation), habe sich durch den 'Ruck' in der Straßenbahn die Lage wohl verschlimmert, doch der 'weiche Bandscheibenkern' sei bereits vorher 'verlagert' gewesen. Aus diesem Grund ging der Versicherungsnehmer leer aus.
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