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'Nur fünf Gläser Schnaps' habe sie unterwegs auf verschiedenen Bauernhöfen getrunken, versicherte später die Reiterin. Am Ende des traditionellen Leonhardi-Rittes wurde sie jedenfalls von ihrem 'buckelnden Pferd aus dem Sattel katapultiert'. Sie sei 'mit einer Hand irgendwie hängen' geblieben, berichtete sie, und dann rückwärts mit dem Kopf auf den Asphalt aufgeschlagen. Dabei verletzte sie sich am Kopf und wurde sofort ins Kreiskrankenhaus gebracht.
Bei der Anzahl der Schnäpse hatte sich die Frau wohl 'verzählt': In der Klinik stellte man eine Blutalkoholkonzentration von 1,7 Promille fest - mit fünf Gläsern Schnaps nicht zu schaffen. Das wurde ihr im Streit mit der Unfallversicherung zum Verhängnis, von der die Frau für den Reitunfall Leistungen in Höhe von 18.000 Euro verlangte. Das Unternehmen winkte ab und auch das Oberlandesgericht Celle urteilte, für alkoholbedingte Unfälle müsse die Versicherung nicht geradestehen (8 U 153/01).
Die verletzte Frau sei eine langjährige, erfahrene Reiterin und in allen Dingen sehr vertraut mit ihrem Pferd. Im Normalfall werde sie also auch schwierige Situationen meistern. Sie wisse, wie man in Notsituationen 'absteige', d.h. sich vom Pferd fallen lasse. Wie Zeugen berichteten, habe das Pferd keineswegs 'verrückt gespielt'. Es habe nur ein wenig gescheut, als die Reiterin absteigen wollte. Dass es ihr trotzdem nicht gelungen sei, das Tier in den Griff zu bekommen, sei ohne jeden Zweifel auf ihren beträchtlichen Alkoholkonsum zurückzuführen.
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