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In den folgenden Jahren summierten sich die Leistungen der Versicherung f ür den Versicherungsnehmer auf über 34.000 Euro. Als die Krankenversicherung wegen Medikamentenmissbrauchs Ermittlungen anstellte, kam die Wahrheit über den Gesundheitszustand ihres Kunden doch noch ans Licht. Der Versicherungsvertrag wurde wegen arglistiger Täuschung angefochten.
Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte den Versicherungsnehmer dazu, der Versicherung die gut 34.000 Euro zurückzuzahlen (10 U 407/01). Der Versicherungsvertrag sei nichtig, weil er wichtige Risikofaktoren verheimlicht habe, um den gewünschten Vertrag zu bekommen.
| Hinweis: Das Versicherungsvertragsgesetz sieht ab dem Jahr 2008 vor, dass nach Vorerkrankungen ausdrücklich gefragt werden muss. Außerdem ist das Versicherungsgespräch zu dokumentieren. |
Da er in führender Stellung im Gesundheitswesen arbeite, wisse er sehr gut, dass die private Krankenversicherung ansonsten den Vertrag nicht - oder jedenfalls nicht zu diesen Konditionen - abgeschlossen hätte. Das deutliche Krankheitsbild und insbesondere die Minderung der Erwerbsfähigkeit wären bei der Risikoprüfung des Versicherungsunternehmens ins Gewicht gefallen. Zudem habe der Mann ständig hohe Leistungen beansprucht, die mit den verschwiegenen Vorerkrankungen in Zusammenhang standen.
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