| Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bei Finanztip.de |
Heimwerken hat seine Tücken - so die schmerzliche Erfahrung eines Mannes, der bereits einmal an der Wirbelsäule operiert worden war. Als er beim Bohren sein ganzes Körpergewicht auf die Bohrmaschine legte, rutschte ihm der Bohreinsatz in das Bohrfutter und er selbst ruckartig nach unten ab. Der Aufschlag wirkte wie ein kräftiger Schlag auf den Körper, ein erneuter Bandscheibenvorfall war die Folge. Von seiner Unfallversicherung wollte der Heimwerker Geld sehen.
Das Landgericht Traunstein erklärte ihm jedoch, die Versicherung habe zu Recht nichts gezahlt (5 O 3216/99). Der vom Gericht beauftragte Sachverständige habe ausgesagt, normalerweise löse ein Vorgang, wie ihn der Versicherungsnehmer beschrieben habe, keinen Bandscheibenvorfall aus. Dessen vorgeschädigte Bandscheibe habe eben auf die Gewalteinwirkung empfindlicher reagiert als eine gesunde Bandscheibe.
Pech für den Versicherungsnehmer: Der Sachverständige war der Ansicht, dass der Vorschaden mindestens so sehr zum jetzigen Schaden an der Wirbelsäule beigetragen hatte wie der Unfall mit der Bohrmaschine. Deshalb war für ihn aus dem Versicherungstopf nichts zu holen. Denn nach den Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz für eine Bandscheibenverletzung nur, wenn diese überwiegend durch einen Unfall verursacht wird.
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