Adventslichter im Hochsommer
Noch ein halbes Jahr nach Weihnachten zündete ein Mann gelegentlich die Kerzen eines Adventsgestecks aus Tannenzweigen und -zapfen an - ein Geschenk seiner Freundin. Als er an einem Sommerabend die Wohnung verließ, war es dann so weit: Die Kerzen brannten herunter und ein Sofa geriet in Brand. Grob fahrlässig, meinte die Feuerversicherung und verweigerte Versicherungsleistungen an den Kunden.Das Oberlandesgericht Oldenburg teilte diesen Standpunkt und wies die Klage des Versicherungsnehmers ab (2 U 300/00). Ein Sachverständiger hatte erläutert, Zweige und Zapfen hätten sich entflammt. Dabei würden ätherische Öle frei, die ohne Weiteres vom Tisch auf das direkt daneben stehende Sofa überspringen könnten. So sei es zu dem Schwelbrand gekommen.
| Hinweis: Das Versicherungsvertragsgesetz sieht seit dem Jahr 2008 vor, dass ein grob fahrlässig verursachter Schaden - abhängig vom Verschuldensgrad - zumindest anteilig zu ersetzen ist. Der kleine Ratgeber Grobe Fahrlässigkeit und Versicherungsschutz erläutert diesen Teil des Versicherungsrechts. |
Die Richter hielten die Handlungsweise des Mannes für unverzeihlich. Da Zweige und Zapfen nach so langer Zeit total ausgetrocknet seien, hätte er das Gesteck - eine Quelle höchster Gefahr - überhaupt nicht mehr anstecken dürfen. Auf jeden Fall aber hätte er vor dem Verlassen der Wohnung sorgfältig die Kerzen löschen müssen. Wie leichtfertig er mit dem Feuer umgegangen sei, werde durch seine Aussage nach dem Brandschaden vollends klar: Da habe er gegenüber der Versicherung angegeben, er wisse nicht sicher, ob er die Kerzen des Gestecks gelöscht habe.
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