Das Verdeck ihres Wagens war aufgeschlitzt. Wohnungsschlüssel, Personalausweis, Führerschein, Kfz-Zulassung und mehrere Scheckkarten waren weg. Es kam, wie es kommen musste: Bei ihrer Rückkehr in die Wohnung stellte sie fest, dass die Täter mit ihrem Wohnungsschlüssel die Türe geöffnet und sie bestohlen hatten. Von ihrer Hausratversicherung sah die Unglückliche keinen Cent.
Das Landgericht Berlin wies ihre Zahlungsklage ab (7 O 613/97). Wohnungsschlüssel zusammen mit Papieren im Auto zurückzulassen, denen die Adresse zu entnehmen sei, sei überaus leichtsinnig. Wer einen Diebstahl so begünstige, verliere jeden Anspruch auf Leistungen von der Hausratversicherung.
Ihr Wohnungsschlüssel sei nur entwendet worden, weil der Dieb aus den Unterlagen ihre Wohnungsanschrift erschließen konnte. Mit der Entschuldigung, sie habe die Schlüssel nicht auf den Tennisplatz mitnehmen können, kam die Versicherungsnehmerin nicht durch: Selbst wenn dies erstaunlicherweise eine Tennisanlage ohne Umkleideräume und Wertfächer sein sollte, hätte die Spielerin die Schlüssel auf dem Tennisplatz ablegen können, wo sie sie im Auge gehabt hätte.
Urteil des Landgerichts Berlin vom 26. März 1998 - 7 O 613/97
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