BU Leitfaden
BU Grundlagen
BU Spezial
BU Recht Auszug
PKV Grundlagen
Unfallversicherung
Unfall Auszug
Gut zu Wissen
Rubrik verwandt
Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit     bei Finanztip.de

Bandscheibenvorfall bei der Gartenarbeit

In Kürze: Ein Bandscheibenvorfall bei der Gartenarbeit ist kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen. Obwohl er schon des öfteren wegen Problemen mit Wirbelsäule und Bandscheibe in ärztlicher Behandlung war, traute es sich ein Hobbygärtner zu, in seinem Garten einen Strauch aus dem Boden zu reißen. Mühsam hatte er ihn bereits mit der Schaufel freigegraben, die tieferen Wurzeln saßen aber noch fest. Mit viel Schwung zog er an - und fühlte sofort einen stechenden Schmerz im Rücken. Im Krankenhaus wurde ein Bandscheibenvorfall festgestellt.

Seine Unfallversicherung muss dafür nicht zahlen, urteilte das Oberlandesgericht Hamm (20 U 177/97). Sein Versuch, den Strauch aus dem Boden zu ziehen, sei zwar der Auslöser für den Bandscheibenvorfall gewesen. Einen Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen - eine Gesundheitsschädigung durch ein "plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis" - stelle das aber nicht dar. Der Versicherungsnehmer habe sich vielmehr bei einer "gezielten, von ihm selbst in vollem Umfang gesteuerten Kraftanstrengung" verletzt, also nicht durch eine äußere Einwirkung.

Im übrigen sei seine Wirbelsäule so erheblich vorgeschädigt gewesen, dass auch der ursächliche Zusammenhang zwischen Gartenarbeit und Verletzung nicht eindeutig feststehe - was hier aber offen bleiben könne, da das Entfernen des Strauchs eben nicht als Unfall einzustufen sei (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. November 1997 - 20 U 177/97).

  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
Finanztipps