Im anschließenden Rechtsstreit um Schadenersatz traten allerhand Merkwürdigkeiten zutage. So stellte sich heraus, dass die erheblichen Heckschäden an dem Auto im elterlichen Betrieb jeweils nur durch großflächige Spachtelungen und Lackierungen oberflächlich instandgesetzt, trotzdem aber höhere Reparaturkosten gemäß Gutachten abgerechnet worden waren. Mit dem dritten "Unfall" in zehn Monaten hätte der insgesamt kassierte Schadenersatz bereits stolze 40.000 Euro betragen!
Das Oberlandesgericht Hamm ging von einem "manipulierten Verkehrsgeschehen" aus und verdonnerte den Mercedes-Besitzer dazu, den Schaden aus der eigenen Tasche zu bezahlen (13 U 93/98). Zur Begründung listeten die Richter eine Reihe von typischen Anzeichen dafür auf, dass der Auffahrunfall gestellt und der Mercedes-Fahrer in Wirklichkeit mit der Beschädigung seiner Luxus-Karosse einverstanden gewesen war:
Verkehrsarme Seitenstraße bei Dunkelheit, Fehlen von unabhängigen Zeugen, anonym gebliebene "unfallursächliche" Fußgängerin, "Auffahren in vollgebremstem Zustand", Vertrautheit der Beteiligten mit der Örtlichkeit, ausweichende Angaben der Beteiligten zum eigentlichen Unfallgeschehen.
Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. Dezember 1998 - 13 U 93/98
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