Luxusfahrzeug zu oft angefahren

Mit der dritten Reparaturrechnung bei der Versicherung abgeblitzt
Der Fahrer eines BMW war angeblich so von einer jungen Fußgängerin abgelenkt worden, dass er an einer Straßeneinmündung auf einen Mercedes SEC 126 C auffuhr. "Zufällig" war das bereits der dritte Heckschaden des Mercedes-Besitzers in diesem Jahr. Als er der Haftpflichtversicherung erneut eine Rechnung (diesmal rund 18.000 Euro) vorlegte, wurde der Sachbearbeiter der Versicherung stutzig und ging der Sache nach. Die Antwort an den Versicherungsnehmer: Kein Geld mehr aus dem Versicherungstopf - der Auffahrunfall sei gestellt gewesen.

Im anschließenden Rechtsstreit um Schadenersatz traten allerhand Merkwürdigkeiten zutage. So stellte sich heraus, dass die erheblichen Heckschäden an dem Auto im elterlichen Betrieb jeweils nur durch großflächige Spachtelungen und Lackierungen oberflächlich instandgesetzt, trotzdem aber höhere Reparaturkosten gemäß Gutachten abgerechnet worden waren. Mit dem dritten "Unfall" in zehn Monaten hätte der insgesamt kassierte Schadenersatz bereits stolze 40.000 Euro betragen!

Das Oberlandesgericht Hamm ging von einem "manipulierten Verkehrsgeschehen" aus und verdonnerte den Mercedes-Besitzer dazu, den Schaden aus der eigenen Tasche zu bezahlen (13 U 93/98). Zur Begründung listeten die Richter eine Reihe von typischen Anzeichen dafür auf, dass der Auffahrunfall gestellt und der Mercedes-Fahrer in Wirklichkeit mit der Beschädigung seiner Luxus-Karosse einverstanden gewesen war:

Verkehrsarme Seitenstraße bei Dunkelheit, Fehlen von unabhängigen Zeugen, anonym gebliebene "unfallursächliche" Fußgängerin, "Auffahren in vollgebremstem Zustand", Vertrautheit der Beteiligten mit der Örtlichkeit, ausweichende Angaben der Beteiligten zum eigentlichen Unfallgeschehen.

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. Dezember 1998 - 13 U 93/98

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