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Auch das Oberlandesgericht Frankfurt hielt die Autobesitzerin für unredlich und ersparte dem Versicherer die Zahlung (7 U 206/01). Fünf Jahre nach dem Kauf des Wagens habe die Versicherungsnehmerin ein Wertgutachten anfertigen lassen, ohne dafür einen plausiblen Grund angeben zu können.
Dass sie die Verkehrssicherheit des Autos habe prüfen lassen wollen, sei wenig glaubwürdig, da das Gutachten des Kfz-Sachverständigen dazu keinerlei Feststellungen treffe. Also sei es darum gegangen, mit dem Wertgutachten gegenüber der Versicherung eine überhöhte Forderung geltend zu machen.
Alle Umstände sprächen dafür, dass der Diebstahl vorgetäuscht sei. Dagegen spreche nur die Zeugenaussage des Lebensgefährten der Frau, die bei so starken Zweifeln aber nicht genüge, um den Diebstahl zu beweisen.
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