| Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bei Finanztip.de |
Das Versicherungsunternehmen lehnte den Handel ab, kündigte den Vertrag und informierte das Kreditinstitut über die Zahlungsrückstände. Die Weitergabe der Infos über den (vermeintlichen) Zahlungsrückstand ärgerte den Mann so sehr, dass er Strafanzeige stellte: Damit sei in rechtswidriger Weise seine Privatsphäre verletzt worden.
So sah es auch das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 152/01). Jeder entscheide grundsätzlich selbst, wann und gegenüber wem er seine persönlichen Lebensverhältnisse offenlege. Wenn ein Versicherungsnehmer mit der Zahlung vertraglich vereinbarter Prämien in Verzug gerate, gehöre dieser Sachverhalt zu den persönlichen Daten, die nur mit Einwilligung des Betroffenen an Dritte weitergegeben werden dürften. Schließlich seien aus solchen Daten Schlüsse auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Versicherungsnehmers zu ziehen.
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