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Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit     bei Finanztip.de

Versicherung gibt Infos über Zahlungsrückstand weiter

Die Lebensversicherung verweigerte einem Versicherungsnehmer Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Daraufhin zahlte der Mann keine Beiträge mehr und erklärte, diese sollten mit seinen Ansprüchen aus einem anderen Lebensversicherungsvertrag aufgerechnet werden. Von dieser Versicherung waren allerdings Teilbeträge zur Sicherung privater Darlehen an ein Kreditinstitut abgetreten worden.

Das Versicherungsunternehmen lehnte den Handel ab, kündigte den Vertrag und informierte das Kreditinstitut über die Zahlungsrückstände. Die Weitergabe der Infos über den (vermeintlichen) Zahlungsrückstand ärgerte den Mann so sehr, dass er Strafanzeige stellte: Damit sei in rechtswidriger Weise seine Privatsphäre verletzt worden.

So sah es auch das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 152/01). Jeder entscheide grundsätzlich selbst, wann und gegenüber wem er seine persönlichen Lebensverhältnisse offenlege. Wenn ein Versicherungsnehmer mit der Zahlung vertraglich vereinbarter Prämien in Verzug gerate, gehöre dieser Sachverhalt zu den persönlichen Daten, die nur mit Einwilligung des Betroffenen an Dritte weitergegeben werden dürften. Schließlich seien aus solchen Daten Schlüsse auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Versicherungsnehmers zu ziehen.


Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2001 - 2 BvR 152/01

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