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Der Versicherung Drogenkonsum verschwiegen

Vorab: Nach dem Versicherungsvertragsgesetz von 2008 darf der Versicherer Ihnen bei den Gesundheitsfragen keine offenen Fragen nach Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand mehr stellen. Aus diesem Grund präzisieren die Versicherungen im Versicherungsantrag die Fragen sehr genau. [Mehr hierzu im Artikel Gesundheitsfragen und falsche Angaben gegenüber der BU-Versicherung]. Das nachstehend kurz beschriebene Urteil des Urteil des Landgerichts Duisburg vom 6. Mai 1999 - 8 O 402/98 erging noch zum alten Recht.

Unternehmen muss Lebensversicherung nicht an die bezugsberechtigten Eltern eines drogensüchtigen Versicherungsnehmers auszahlen
Zum Urteilsfall: Ein junger Mann schloss im Juli 1995 eine Lebensversicherung ab und beantwortete im Antragsformular die Frage: "Nahmen oder nehmen Sie Drogen, Betäubungs- oder Rauschmittel?" mit Nein. Ein Jahr später starb der Mann - an einer tödlichen Mischung aus Kokain, Benzoylecgonin und Morphin, wie das toxikologische Gutachten eines rechtsmedizinischen Instituts feststellte.

Da recherchierte die Versicherung weiter und fand heraus, dass sich der Versicherungsnehmer vor seinem Tod einer Entziehungskur unterzogen hatte und bereits 1994 der Staatsanwalt gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Imports von Haschisch aus Holland eingeleitet hatte.

In Folge dessen verweigerte sie die Auszahlung der Versicherungssumme an die bezugsberechtigten Eltern: Da ihr der Verstorbene im Antragsformular für den Vertragsschluss wesentliche Umstände verschwiegen habe, könne sie den Vertrag kündigen und sei nicht zur Leistung verpflichtet.

Das Landgericht Duisburg war ebenfalls dieser Auffassung (8 O 402/98). Auch die Einnahme so genannter "weicher Drogen" wie Haschisch erhöhe das gesundheitliche Risiko, zumal die Konsumenten meist später auf harte Drogen umstiegen. Der Versicherungsnehmer habe also dem Unternehmen einen Sachverhalt verschwiegen, auf den es für die Einschätzung seines Allgemeinzustands und damit für die Entscheidung über die Annahme des Versicherungsantrags angekommen wäre und der auch schon "auf die Ursache des späteren Versicherungsfalls" hingewiesen hätte. Wer jedoch im Antragsformular wesentliche Umstände verschweige oder falsch darstelle, verliere den Versicherungsschutz.

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