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Begründet wird das Fehlverhalten des Autofahrers damit, dass dem Einschlafen zwangsläufig unübersehbare Anzeichen von Müdigkeit vorausgingen, über die sich der Fahrer bewusst hinwegsetze. Dem ist jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg entgegengetreten (AZ: 2 U 139/98). Die schlichte Behauptung der Versicherung, ein Einschlafen am Steuer finde niemals ohne Vorankündigung statt, sei wissenschaftlich nicht belegt.
Deshalb müsse die Versicherung in jedem Einzelfall nachweisen, dass es für den Fahrer Vorzeichen für eine Übermüdung gegeben habe. Dass jemand einen Tag vor einem Diskothekenbesuch, in dessen Anschluss sich der Unfall ereignete, 'schwer gearbeitet' hat, reiche als Beweis für das Verschulden des Fahrers noch nicht aus.
Ratgeber Recht: Recht im Alltag Einnicken am Steuer Subjektives Fehlverhalten
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