Muss die Frage nach einer Schwangerschaft gegenüber dem Krankenversicherer wahrheitsgemäß beantwortet werden?

Im Versicherungsantrag für eine Krankenversicherung muss eine Frau die Frage nach einer Schwangerschaft wahrheitsgemäss beantworten. Gleiches gilt aber auch dann, wenn eine Versicherungsnehmerin zwischen dem Krankenversicherungsantrag und der Vertragsannahme durch das Versicherungsunternehmen schwanger wird.

Dann ist sie gesetzlich dazu verpflichtet, die festgestellte Schwangerschaft nachzumelden. Unterlässt sie dies, droht der Verlust der Krankenversicherung (OLG Düsseldorf, Az.: 4 U 216/96). Dass die Schwangerschaft eine gefahrerhebliche Veränderung des Gesundheitszustandes ist, wenn sie auch keine Krankheit darstellt, liegt auf der Hand.

Für den Krankenversicherer bergen Schwangerschaft und Geburt erhebliche Kostenrisiken in sich. Dies gilt insbesondere bei Notfällen, wie z.B. einer drohenden Frühgeburt, wo stationäre Kosten leicht 50.000 EUR erreichen können.

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