Dann ist sie gesetzlich dazu verpflichtet, die festgestellte Schwangerschaft nachzumelden. Unterlässt sie dies, droht der Verlust der Krankenversicherung (OLG Düsseldorf, Az.: 4 U 216/96). Dass die Schwangerschaft eine gefahrerhebliche Veränderung des Gesundheitszustandes ist, wenn sie auch keine Krankheit darstellt, liegt auf der Hand.
Für den Krankenversicherer bergen Schwangerschaft und Geburt erhebliche Kostenrisiken in sich. Dies gilt insbesondere bei Notfällen, wie z.B. einer drohenden Frühgeburt, wo stationäre Kosten leicht 50.000 EUR erreichen können.
Ratgeber Recht: Recht im Alltag Schwangerschaftsfrage im Versicherungsrecht Schwangerschaft der Krankenversicherung nachmelden
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