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Vorsorge / Gesetzliche Krankenversicherung / Krankenkasse     bei Finanztip.de

Müssen auch neue erfolgversprechende Arzneitherapien von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden?

Arzneimittel, die noch nicht über die erforderliche arzneimittelrechtliche Zulassung verfügen, müssen von den gesetzlichen Krankenkassen auch nicht ersetzt werden, wenn Ärzte sie dennoch verordnen oder über ihre Praxis unmittelbar an den Patienten verabreichen.

Ausnahmsweise dürfen aber neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen dann erbracht werden, wenn der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen positive Empfehlungen über die Anerkennung des diagnostischen und therapeutischen Nutzens der neuen Behandlungen sowie deren medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit abgegeben hat. Das geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor (Az.: B 1 KR 19/96 R).

Geklagt hatte eine wegen einer Krebserkrankung mehrfach operierte und anschließend mit Chemotherapien sowie ergänzend mit dem Arzneimittel Jomol behandelte Patientin. Dieses von einem Arzt entwickelte Medikament, dem eine immunstimulierende und zytostatische Wirkung zugeschrieben wird, ist auf dem deutschen Arzneimittelmarkt nicht zum Verkehr zugelassen und war auch vom Bundesärzteausschuss nicht empfohlen worden. Die Patientin blieb deshalb auf den Kosten für das Präparat sitzen.

Ratgeber Recht: Recht im Alltag   Erstattung nicht zugelassener Arzneien        

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