Reisegepäckversicherung: Ist das Notebook im Zugabteil mit versichert?

Die Reisegepäckversicherung muss nicht zahlen, wenn ein Reisender sein Notebook während eines Gangs auf die Toilette im Zugabteil liegen lässt und dieses gestohlen wird. Das hat das Landgericht Saarbrücken entschieden (Az: 13 AS 83/99). Das gilt selbst dann, wenn der Reisende das Notebook vorher in einen Koffer verstaut.

Das Gericht ordnete das 2150,- EUR teure Notebook als Wertgegenstand ein. Wertgegenstände seien aber immer in 'sicherem Gewahrsam' mitzuführen. Keinesfalls habe er den Mitreisenden im Abteil vertrauen dürfen. Die weiteren Fahrgäste hatte der Reisende nicht gekannt. Trotzdem legte er das Notebook in deren Beisein in seinen Koffer.

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Alternativ hätte der Versicherungsnehmer das Laptop einer Gepäckaufbewahrungsstelle im Zug übergeben können. Wegen der geringen Grösse sei es dem Versicherungsnehmer auch zuzumuten gewesen, das Notebook mit auf die Toilette zu nehmen, so die Saarbrücker Richter.

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