Kann man sich mit der Schadensmeldung gegenüber dem Versicherer zwei Monate Zeit lassen?

Wer sich im Anschluss an einen Rohrbruch über zwei Monate mit der Schadensmeldung gegenüber seiner Versicherung Zeit lässt, verliert den Versicherungsschutz. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden (Az.: 1 U 187/99).

In dem Fall meldete der Versicherungsnehmer seiner Versicherung einen Schaden von rund 71.500 EUR. Dieser wurde dadurch verursacht, dass während seines Urlaubs die Heizung ausgefallen, die Fußbodenheizung deshalb eingefroren und danach ein Leitungsrohr geplatzt war. Die Verzögerung der Schadensmeldung entschuldigte der Versicherungsnehmer damit, dass er diese in der Aufregung zunächst an die falsche Versicherungsgesellschaft geschickt habe.

Dies, so die Zweibrücker Richter, entlaste ihn schon deshalb nicht, weil er von dieser Versicherung schon zwei Tage später auf den Irrtum hingewiesen worden sei. Die Verletzung der Meldepflicht habe es der richtigen Versicherung unmöglich gemacht, die Ursachen des Schadens sofort zu überprüfen.

Ratgeber Recht: Recht im Alltag   Verzögerte Schadensmeldung        

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