| Kfz-Versicherung Tarifvergleiche Autoversicherungsrecht bei Finanztip.de |
Das Landgericht Dresden sprach einem Autofahrer 2.620,- EUR zu, die diesem unfallbedingt bei dem Versuch entstanden waren, einen Zusammenstoß mit Haarwild zu vermeiden (AZ: 15-S-0188/98). Die Versicherung wird in derartigen Fällen erst dann von der Ersatzpflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer Tieren grob fahrlässig ausweicht. Das ist dann anzunehmen, wenn der Fahrer aus Tierliebe vor Hasen oder anderen kleineren Tieren ausweicht.
Der frontale Zusammenstoß mit Rehen oder Wildschweinen kann hingegen erheblichen Schaden, auch Personenschaden verursachen. Dann dürfen Autofahrer davon ausgehen, dass ihr Ausweichmanöver zur Verhinderung oder Verringerung eines Schadens erforderlich ist. Die Versicherung muss dann sogar für einen Totalschaden aufkommen.
Ratgeber Recht: Recht im Alltag Ausweichmanöver bei Haarwild Tierliebe und Ausweichen
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