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Krankenversicherung für Auslandsreisen

In Kürze: Urlauber und Reisende, die nur in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, laufen das Risiko, die ggf. hohen Kosten bei einer medizinischen Versorgung im Ausland zu einem erheblichen Teil selbst zahlen zu müssen. Eine private Auslandskrankenversicherung (Auslandsreise-KV) deckt für wenig Geld dieses Risiko ab und bietet echten Versicherungsschutz im Ausland. Machen Sie selber einen Vergleich. Der Versicherungsbeitrag ist recht gering. Auch Privatversicherte tun ggf. gut daran, ihren Krankenversicherungsschutz bei längeren und außereuropäischen Reisen zu prüfen. Touristen und Reisende müssen häufig im Ausland Kosten für die medizinische Behandlung zunächst privat zahlen. Immer wieder gibt es für GKV-Versicherte auch Probleme mit der Akzeptanz der Auslandskrankenkarte (Europäische Versicherungskarte). [Mehr hierzu für GKV-Versicherte und für privat Versicherte].

Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest

Die Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest halten eine Auslands-Krankenversicherung für jede Reise ins Ausland sinnvoll. Denn auch innerhalb Europas übernehmen die Krankenkassen nicht alles und Auslandsreise-Krankenversicherungen bieten für relativ geringe Versicherungsprämien viel Sicherheit. Wer bereits eine "alte" Reisekrankenversicherung besitzt, kann sie ggf. nachbessern oder sie kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Mehr Informationen z.B. hierzu bei Verbraucherzentrale sowie die besten Auslandsreise-Krankenversicherungen im Test bei Stiftung Warentest.

Leistungen der Auslandsreise-Krankenversicherung (Auslands-KV)

Die Auslandsreisekrankenversicherung ersetzt die Kosten für alle medizinisch erforderlichen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen sowie ärztlich verordnete Arzneimittel im Ausland. In medizinischen Notfällen werden außerdem die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland übernommen. Nur wenige Versicherungsgesellschaften ersetzen die Kosten für den Rücktransport auch dann, wenn er nach ärztlicher Ansicht zum Beispiel aus sozialen Gründen sinnvoll aber nicht unbedingt aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

Einschränkungen der Leistungspflicht

Abhängig vom Versicherer und den Tarifbedingungen sieht der Krankenversicherungsvertrag eine Leistung nur bei akuten oder unvorhersehbaren Erkrankungen vor. Das bedeutet: Kein Anspruch auf Leistung besteht, wenn Sie für eine geplante Behandlung extra ins Ausland reisen. Viele Verträge sehen eine Altersbegrenzung vor, d.h. diese Versicherer nehmen nur Personen bis zu einem bestimmten Eintrittsalter auf. Die Beiträge der Auslandskrankenversicherung richten sich insoweit auch nach den Altersklassen. Senioren zahlen daher einen höheren Versicherungsbeitrag. Einschränkungen gelten auch für Schwangere und chronisch kranke Personen. So sind bei einer Auslands-KV die Kosten für die Untersuchung und Behandlung wegen einer Schangerschaft ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine akute Schwangerschaftskomplikation.

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist daher eine Absicherung für akut auftretende Erkrankungen. Wer daher mit dem Vorsatz ins Ausland reist, um sich dort ärztlich behandeln zu lassen, kann keinen Kostenersatz beanspruchen. Wie dargestellt greift die Auslandsreisekrankenversicherung auch nicht bei chronisch kranken Patienten, wenn diese Personen im Ausland zum Arzt oder ins Krankenhaus müssen. Wer mit einer bestehenden Krankheit ins Ausland reist, hat mithin keinen Versicherungsschutz. Auch Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie werden daher nur teilweise ersetzt. So zum Beispiel nur Leistungen für schmerzstillende Zahnbehandlung und einfache Zahnfüllungen.

GKV und Versicherungsschutz im Ausland

Grundsätzlich werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur im Inland erbracht. Viele zwischen- und überstaatliche Regelungen mit anderen Ländern erweitern jedoch diesen Schutz. Vor einer Auslandsreise ist ggf. die jeweilige Krankenkasse anzusprechen. Sehr zu empfehlen ist die Mitnahme der Krankenversicherungskarte. Auf ihrer Rückseite ist in der Regel die "Europäische Krankenversicherungskarte" (EHIC) enthalten. Notfalls hilft auch ersatzweise eine Anspruchsbescheinigung der Krankenkasse.

Die nachträgliche Erstattung der Kosten für eine medizinische Behandlung im Ausland erfolgt bis zu der Höhe, die bei einer entsprechenden inländischen Behandlung entstanden wäre. Die deutsche Krankenkasse wird ggf. Abschläge vorzunehmen für erhöhte Verwaltungskosten vornehmen. Bei Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen im Ausland ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Diese Genehmigung darf versagt werden, wenn die gleiche oder eine für den Versicherten ebenso wirksame, dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlung rechtzeitig bei einem Vertragspartner im Inland erlangt werden kann.

Beispiel zum Ausschluss der Leistungspflicht bei einer Reisekrankenversicherung und Eintreten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Ein Dialyse-Patient erhält keinen Kostenersatz, selbst wenn er eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen hätte. Aber für diese Patienten steht ausnahmsweise wieder die gesetzliche Krankenversicherung für die Kosten ein. Für chronisch Kranke springt anteilig und zeitlich begrenzt die GKV ein. Hingegen zahlt die GKV nichts für Erkrankungen und Verletzungen, die nichts mit der chronischen Erkrankung zu tun haben. Wenn also ein Dialyse-Patient im Urlaub aus anderen Gründen (z.B. Armbruch) ärztliche Behandlung benötigt, gibt es kein Geld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Auszug aus § 18 Abs. 3 SGB V: (...) als Versicherte sich hierfür wegen einer Vorerkrankung oder ihres Lebensalters nachweislich nicht versichern können und die Krankenkasse dies vor Beginn des Auslandsaufenthalts festgestellt hat.

Einzelpolice oder Jahresvertrag für Auslandsversicherungsschutz

Als Urlauber und Reisender können Sie zwischen einer Jahrespolice oder einem Vertrag nur für eine einzelne Reise (Kurzzeitpolice) wählen. Die maximale Reisedauer darf in der Regel 42 Tage nicht überschreiten. Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant, muss einen so genannten Jahresvertrag abschließen. Dies ist auch sinnvoll bei mehreren Reisen pro Jahr ins Ausland, weil die Prämien nur geringfügig höher sind. Es macht auch administrativ keinen Sinn, mehrere Einzelpolicen im Jahr abzuschließen.

Wollen Sie Ihren Auslandsaufenthalt verlängern, dann können Sie die Laufzeit der Auslandskrankenversicherung häufig durch eine Anschlussversicherung anpassen. In der Regel ist dann der bei Abschluss der Anschlussversicherung gültige Beitrag für die Gesamtversicherungsdauer abzüglich des bereits entrichteten Beitrags zu bezahlen. Bei Nichtantritt der Reise kann bei manchen Versicherungen der nichtverbrauchte Teil des Beitrages unter bestimmten Voraussetzugen zurückerstattet werden. Nach der Aufenthaltsdauer und dem Zeitraum ist zu unterscheiden zwischen

Hinweise zum Abschluss einer Auslandsreise-KV

Familientarife versichern alle Angehörigen bis zu einer Altersgrenze von 65 Jahren. Eine Auslands-KV mit einem Selbstbehalt-Tarif ist nur wenig preiswerter als ohne Selbstbehalt. Wichtig: Wählen Sie Ihre Auslandsreise-KV nach dem Versicherungsschutz (siehe ggf. auch Vertragsbedingungen) und erst dann nach dem Preis aus. Statt einer Einzelpolice bietet sich - nicht nur aus Preisgründen - häufig eher der Jahresvertrag für eine Auslandsreise-KV an. Administrativer Vorteil: Sie müssen nicht immer wieder eine neue Versicherungspolice abschließen und sind daher auch bei einer spontanen Urlaubsreise abgesichert. Die Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie vielleicht nicht im Reisebüro abschließen. Denn im Reisebüro wird nicht selten eine außergewöhnlich teure Auslandsreise-Krankenversicherung vermittelt.

Langzeitversicherung (Auslandskrankenversicherung)

Die Leistungen einer Auslandsreise-Krankenversicherung sind - wie dargestellt - zeitlich begrenzt. Dies bedeutet, dass Sie bei einem längerem Auslandsaufenthalt einen speziellen Krankenversicherungsschutz benötigen. Diesen Schutz bieten so genannte Langzeitpolicen (Auslandskrankenversicherung als Langzeitversicherung). In diesen Fällen sind auch weitere Rechtsfragen zu berücksichtigen. Der Artikel Rechtsfragen zur Sozialversicherung bei Auslandstätigkeit beschreibt die Voraussetzungen und das Verfahren bei Ausstrahlung und Einstrahlung sowie Entsendung für eine Tätigkeit in das Ausland für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr Informationen und Formulare zur Sozialversicherung bei Arbeiten im Ausland finden Sie auf der Website der DVKA.

Krankenversicherung für Expatriates

Viele Unternehmen entsenden Mitarbeiter für längere Zeit ins Ausland. Diese so genannten Expatriates benötigen in der Regel einen entspechenden Krankenversicherungsschutz. Bei beruflich bedingten Auslandsaufenthalten, die länger als 1 Jahr dauern, erbringt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Leistungen mehr. GKV-Versicherte sollten deshalb auf jeden Fall eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen oder vom Arbeitgeber abschließen lassen. Die Versicherungskammer Bayern macht dazu folgenden Hinweis:

Wenn die Entsendung weniger als ein Jahr dauert, gilt es zu unterscheiden, wohin der Mitarbeiter entsandt wird. Liegt sein Einsatzort in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), wird seine Sozialversicherung in Deutschland aufrechterhalten. GKV-Versicherte sind also dort versichert. Für alle anderen Staaten gilt das aber nicht. Wer dort arbeitet, sollte in jedem Fall auch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Dies empfiehlt sich zusätzlich für Expatriates, die in einem EWR-Staat arbeiten. Der Grund: Patienten werden im Ausland oft "privat" behandelt und die Behandlungskosten sind höher als die in Deutschland üblichen Erstattungssätze.

Wer als gesetzlich Versicherter eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen hat, kann in der Regel seine Mitgliedschaft in der GKV während des Auslandsaufenthaltes kündigen und nach der Rückkehr wieder eintreten. Falls Ehepartner(in) und familienversicherte Kinder in Deutschland bleiben, muss die GKV weiter geführt werden, damit deren Schutz bestehen bleibt.

Wer in Deutschland in der privaten Krankenversicherung (PKV) vollversichert ist, genießt in ganz Europa den gleichen Schutz, in außereuropäischen Staaten jedoch in der Regel nur bis zu einem Monat. Da Expatriates aber in der Regel länger als einen Monat im Ausland arbeiten, muss der private Versicherungsschutz unbedingt mit einer langfristigen Auslandsreise-Krankenversicherung erweitert werden. PKV-Versicherte, die eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen, sollten ihre bestehende PKV und private Pflegeversicherung als Anwartschaftsversicherung fortführen. So bedarf es nach der Rückkehr aus dem Ausland bei dem privaten Krankenversicherer im Inland keiner erneuten Gesundheitsprüfung und die erworbenen Alterungsrückstellungen bleiben erhalten.

Fazit: Die Reisekrankenversicherung bietet Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen und ist daher eine wichtige Versicherung. Wer voll privatversichert ist, benötigt in aller Regel keine separate Auslandsreisekrankenversicherung. Einige Versicherungen bieten und vermarkten so genannte Urlaubsversicherungen, die auch den Krankheitsschutz mit abdecken. Gerade weil die Auslandsreise-Krankenversicherung in Relation zum Preis der Fernreise ausgesprochen günstig ist, ist es kein echter Kostenfaktor bei einer derartigen Urlaubsplanung. Häufig wird von den Reisenden nur vergessen, eine derartige Reiseversicherung abzuschliessen.

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