Private KV - PKV
PKV Grundlagen
PKV Personen
Krankenzusatz
GKV Leistungen
GKV Grundlagen
Gut zu Wissen
Verwandt Auszug
Vorsorge / Private Krankenversicherung / Krankenkasse     bei Finanztip.de

Basistarif in der privaten Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherungen sind seit dem 01.01.2009 verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Dabei gilt: Versicherten darf die Aufnahme in den Basistarif – trotz eventueller Vorerkrankungen – nicht verweigert werden. Die Aufnahme in den Basistarif erfolgt ohne Zuschläge und ohne Ablehnungen. Der Basistarif muss in etwa die gleichen Versicherungsleistungen enthalten, die auch die gesetzlichen Krankenkassen anbieten (vgl. bei Bedarf § 193 VVG).

Da der Basistarif nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vergleichbar sein muss, ist der für die private Krankenversicherung höherwertige Versicherungsschutz im Basistarif nicht gegeben. Mithin unterscheiden sich die Leistungen im Basistarif teilweise beträchtlich von der echten Vollkrankenversicherung. Trotzdem kann der Basistarif für manche Versicherten die bessere, weil preiswertere Wahl darstellen.

Faustregel für einen Wechsel in den Basistarif
Die Basistarife eignen sich für Privatversicherte, die sich die Versicherungsprämien nicht mehr leisten können und in die gesetzliche Krankenversicherung etwa wegen ihres Alters nicht mehr zurückkehren können oder wollen. Wer 55 Jahre alt oder älter ist oder eine Rente beziehungsweise eine Beamtenpension bezieht, kann jederzeit in den Basistarif seines Versicherungsunternehmens wechseln. Gleiches gilt auch für Versicherte, die nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können. Privat Versicherte, die innerhalb ihrer Versicherung in den Basistarif wechseln, nehmen die Alterungsrückstellungen in vollem Umfang mit.

Wer sich neu privat versichern will, kann den Basistarif oder einen anderen Tarif wählen und zu jeder anderen privaten Krankenkasse wechseln. Die versicherte Person nimmt beim Wechsel die bereits geleisteten Ansparungen für das Alter (Alterungsrückstellung) aber nur im Umfang des Basistarifes mit. Die Berücksichtigung der Alterungssrückstellung greift auch, wenn der Versicherte in einem anderen Tarif als dem Basistarif einsteigt. Eine Aufnahmepflicht besteht für das Versicherungsunternehmen allerdings nur im Basistarif. Bei anderen Tarifen kann er die Aufnahme ablehnen.

Personen, die bereits Mitglied einer privaten Krankenversicherung waren, hatten in den ersten sechs Monaten des Jahres 2009 die einmalige Möglichkeit, die Versicherungsgesellschaft zu wechseln und dabei die Alterungsrückstellung in Höhe des Basistarifs zum neuen Versicherer mitzunehmen. Der Wechsel darf jedoch zunächst nur in den Basistarif der neuen Versicherungsgesellschaft erfolgen. Und in diesem Tarif ist der Versicherte für mindestens 18 Monate gebunden, bevor er in einen besseren und entsprechend teureren Tarif mit erweiterten Versicherungsleistungen wechseln kann. PKV-Versicherte, deren Vertrag nach dem 31.12.2008 geschlossen wurde, können ohne weitere Voraussetzungen dauerhaft in diesen Tarif wechseln.

  Kredite Vergleichen


Anders ist der Sachverhalt bei Personen, die erst in die private Krankenversicherung wechseln. Sie können - ohne zeitliche Befristung - den Krankenversicherer wechseln und beim Wechsel die angesammelten Alterungsrückstellungen in Höhe des Basistarifs mitnehmen. Der Wechsel in die Privatkrankenversicherung ist allerdings nicht leicht. So darf nur jemand als Arbeitnehmer in die Privatkrankenversicherung wechseln, dessen Einkommen Einkommen in einem Jahr oberhalb der Versicherungspflichtgrenze lag. Sehr häufig ist auch noch eine Gesundheitsprüfung zu bestehen. [Mehr hierzu im Artikel Angebote der PKV].

Höchstbetrag im Basistarif ab 2011
Der Höchstbeitrag eines Basistarifs ist abhängig vom Beitragssatz in der GKV, der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Unter Berücksichtigung dieser Einflussfaktoren macht der Höchstbetrag im Basistarif ab dem 1. Januar 2011 maximal 575 Euro aus. Wenn das Bundesministerium für Gesundheit einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht, erhöht sich auch der Höchstbeitrag in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags rückwirkend zum 1. Januar des Jahres. Diese Regelung gilt analog auch alle Folgejahre.

Halbe Prämie im Basistarif bei Hilfebedürftigkeit
Sofern die Versicherten hilfebedürftig sind oder durch die Bezahlung der Krankenversicherungsprämie eine Hilfebedürftigkeit ausgelöst wird, reduziert sich die Versicherungsprämie auf die Hälfte. Würde auch bei dieser halbierten Prämienzahlung Hilfebedürftigkeit ausgelöst, beteiligt sich der Träger der Grundsicherung beziehungsweise der Sozialhilfe am verminderten Beitrag. Der Begriff Hilfebedürftigkeit orientiert sich an den entsprechenden Regelungen des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende hier der § 9 SGB II).

Auch im Basistarif müssen die PKV-Unternehmen den Versicherten die Möglichkeit von Selbstbehalten in Höhe von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro anbieten. Damit geht eine Bindungswirkung von (Mindestbindungsfrist von 3 Jahren) einher. Der Versicherte kann aber auf diese Möglichkeit auch verzichten. Die Entscheidung für einen Selbstbehalt ist natürlich nur sinnvoll, wenn dadurch auch der ansonsten fällige Monatsbeitrag reduziert wird und unter dem Höchstbeitrag im Basistarif liegt. Dies ist bei Selbständigen und Freiberuflern häufig sder Fall, weil der Arbeitgeberanteil entfällt.

Mit dem Urteil vom 10. Juni 2009 hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die privaten Krankenkassen einen Basistarif - wie oben geschildert - für alle in Frage kommenden Personen anbieten muss. Viele privat Versicherte befürchten, dass dadurch private Krankenkassen teurer werden. Zwar besteht grundsätzlich das Risiko, dass mehr Menschen mit Vorerkrankungen in die private Krankenversicherung wechseln. Bisher haben jedoch nur sehr wenige Personen einen Basistarif abgeschlossen. Die meisten Personen, die in eine PKV wechseln, sind mit den Leistungen eines Basistarifes anscheinend nicht zufrieden. Eine Prämienerhöhung mit der Begründung "Basistarif" ist daher - zumindest in der Breite - nicht glaubwürdig.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps