Für die Absicherung der Bauhelfer ist also die Bau-Berufsgenossenschaft zuständig. Der Bauherr ist verpflichtet, die Bauhelfer innerhalb von einer Woche nach Baubeginn der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft zu melden. Der Einsatz der Bauhelfer (Tag und Stundenzahl) ist zu dokumentieren. Der Versicherungsschutz durch die Bau-Berufsgenossenschaft ist nicht sehr umfangreich. Nicht versichert über die Bauberufsgenossenschaft sind der Bauherr und der Ehepartner.
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Haftung für Schäden durch Bauhelfer
Kleine Bauvorhaben sind zumeist durch die bestehende private Haftpflichtversicherung gedeckt. Ohne Abschluss einer speziellen Bauherrenhaftpflicht sind aber die Einschränkungen bei der Bausumme und der Bauzeit zu beachten. Eine ganz andere Frage stellt sich, ob und wann ggf. ein Bauhelfer für durch ihn verursachte Schäden haftet. [Mehr hierzu im Artikel Haftung bei Gefälligkeitsschaden].
Erforderliche Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Wer Bauhelfer einsetzt und diese nicht anmeldet, dem droht ein Bussgeld und ggf. nach einem Bauunfall auch eine Geldstrafe. Die Berufsgenossenschaft kann außerdem Regressansprüche geltend machen. Für die geleisteten Stunden der Bauhelfer verlangt die Bauberufsgenossenschaft einen bestimmten Betrag je geleisteter Arbeitsstunde. Eine Berechnung unterbleibt bei geringer Hilfe, so zum Beispiel wenn insgesamt weniger als 40 Stunden Mithilfe am Bau geleistet wurde.
Die genauen Kosten und Leistungen der Bauberufsgenossenschaft sind ortsabhängig zu erfragen. Eine zusätzliche Absicherung kann durch eine private Bauhelfer-Unfallversicherung erfolgen. Hierbei spielt das Ausmaß der Nachbarschaftshilfe keine Rolle, sondern es ist ein Pauschalbetrag je Bauhelfer zu zahlen.
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