Bauleistungsversicherung für Schäden beim Hausbau
Bauleistungsversicherung beim Neubau
Die Bauleistungsversicherung ist die Vollkasko-Police für die Bauzeit. Beispiel: Ein frisch gegossener Estrich wird durch Wassereintritt beschädigt. Die Bauleistungsversicherung kommt auch für verursachte Schäden durch Konstruktionsfehler oder durch Vandalismus auf. Diebstahl von Bauteilen ist entweder eingeschlossen oder kann mitversichert werden. Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion). Die Versicherung des Feuerrisikos erfolgt über eine so genannte
Feuerrohbauversicherung, die während der Bauzeit zumeist kostenfrei von den Versicherern im Versicherungspaket enthalten ist.
Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist abhängig von der Bausumme. Die Laufzeit einer Bauleistungs-Versicherung ist zeitlich begrenzt und endet mit Ablauf der Bauzeit, spätestens jedoch nach 2 Jahren. Bei Hochbauten endet die Haftung des Versicherers in der Regel mit der Bezugsfertigkeit oder der Bauabnahme.
Was ist versichert?
Versichert sind allgemein unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen von Leistungen durch höhere Gewalt. Dazu gehören zunächst die Naturschäden, hervorgerufen durch Sturm, Frost, Hagel und Regen. Ein wichtiger Aspekt ist der Versicherungsschutz bei Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundener Teile sowie Beschädigungen durch fremde Personen (Vandalismus). So kann der Diebstahl von Gebäudebestandteilen, wie zum Beispiel bereits installierte Sanitärobjekte, eingeschlossen werden. Versichert sind auch Schäden hervorgerufen wegen unbekannter Eigenschaften des Baugrundes, sowie Konstruktions- und Materialfehler. Die Bauleistungsversicherung erstreckt sich in der Regel über die Bauzeit des Gebäudes.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind auf dem Grundstück lagernde Maschinen, Baugeräte und Handwerkszeug. Durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl entwendete lagernde Materialien sind nicht versicherbar. Nicht versichert sind auch reine Leistungsmängel. Für den berühmten Pfusch am Bau gibt es mithin keinen Versicherungsschutz. Ausgeschlossen sind auch Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen aufgrund der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss. Nicht erstattet werden auch "weiche Nebenkosten" wie Erschließungsgebühren sowie Kosten für Makler, Architekten oder Behörden.
Baufertigstellungsversicherung
Die Baufertigstellungsversicherung soll Zusatzkosten abdecken, die aufgrund der Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Bauunternehmens entstehen. Die Zusatzkosten ergeben sich aus der Beauftragung eines oder mehrerer anderer Unternehmen zur Fertigstellung. Im allgemeinen ist eine derartige Versicherung wenig nützlich und unnötig. Das Bauunternehmen kann durch Gestellung von Sicherheitsleistungen (im Zweifel sogar Gewährleistungsbürgschaft) seinen Beitrag zur Vertragserfüllungs leisten.
Fazit:
Die Bauleistungsversicherung ist wichtig und kein Gebäude sollte ohne diesen Versicherungsschutz erstellt werden. Trotz der relativ hohen Kosten sollte an diesem Versicherungsschutz nicht gespart werden. Schäden auf Baustellen aufgrund ungewöhnlicher Witterungseinflüsse oder durch Vandalismus kommen häufiger vor, als man vielleicht erwartet. Im Internet lassen sich die Kosten - so zum Beispiel auch bei Finanztip - für gute und preiswerte Kombi-Bauversicherungen komfortabel ermitteln.