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Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit     bei Finanztip.de

Versicherungsschutz für Berufsunfähigkeit

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird von der breiten Masse der Arbeitnehmer und der Selbständigen stark unterschätzt. Statistisch gesehen, wird nahezu jeder vierte Berufstätige vor dem Rentenbeginn berufsunfähig. Es ist ein großer Irrtum, dass viele Bürger glauben, der Staat würde im Falle der Berufsunfähigkeit die in der Regel dann auftretende Versorgungslücke füllen. Der Staat bietet nämlich keine ausreichende finanzielle Hilfe, sondern man ist gefordert, privat vorzusorgen. Die hierzu am besten geeignete Maßnahme ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein weiterer großer Irrtum: Eine Unfallversicherung ist kein Schutz gegen das Risiko "Berufsunfähigkeit". Rund 90 Proeznt aller Fälle einer Berufsunfähigkeit sollen auf eine Krankheit und nicht auf einen Unfall zurückzuführen sein.

Hinweis: Der Ratgeber mit Leitfaden zur BUZ ist vollkommen neu an anderer Stelle erstellt worden. Folgen Sie daher dem vorgenannten Link zur Startseite des Ratgebers. Sie werden dort zu wichtigen Informationen geführt. Der nachstehende Text ist ein Archivbeitrag und gibt lediglich eine groben Überblick über den Versicherungsschutz. Details entnehmen Sie bitte den einzelnen vollkommen neu erstellten Artikeln im obigen Leitfaden zum Berufsunfähigkeitsschutz.

Wer ist berufsunfähig?
Wie der Name schon andeutet, liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn eine dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität gegeben ist. Der Begriff der Berufsunfähigkeit ist enger gefasst als eine Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene noch weiterhin einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen, das seiner körperlichen und geistigen Konstitution entspricht, er kann lediglich seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben. Der Eintritt der Berufsunfähigkeit wird durch ein medizinisches Gutachten festgestellt.

Gesetzliche Grundlage für berufsunfähig
Nach § 172 Abs. 2 VVG ist jemand berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Nur wenn die Berufsunfähigkeit festgestellt ist, ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

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Eine Berufsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung liegt vor, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten im Vergleich zu gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Seit dem 1. Januar 2001 gibt es die Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind und auch nur in Form der teilweisen Erwerbsminderung gemäß § 240 SGB VI bei Berufsunfähigkeit. [Mehr hierzu im Artikel Rente wegen Erwerbsminderung].

Wer ist wie versichert?
Mit Ausstellung der Versicherungspolice wird der zuletzt ausgeübte Beruf versichert. Der zuletzt ausgeübte Beruf ist nicht zwangsläufig identisch mit dem Beruf bei Vertragsschluss. Die Ursache für die Berufsunfähigkeit spielt keine Rolle. Sie darf nur nicht mutwillig von der versicherten Person verursacht worden sein.

Die monatlichen Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) ergeben sich aus der Versicherungspolice. Das Einkommen vor der Berufsunfähigkeit spielt keine Rolle.

Gerade jüngere Personen und nach dem 2. Januar 1961 geborene Personen sind insoweit schlecht abgesichert. Der Ausfall der Berufsunfähigkeit ist durch spezielle Policen versicherbar. Der Versicherungsfall ist im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit und ärztlichem Gutachten gegeben. Aber auch eine Staffelregel kann vereinbart werden. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert.

Formen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als so genannte "stand-alone-Versicherung" oder als Zusatzversicherung (kurz BUZ für Berufsunfähigkeitzusatzversicherung) abgeschlossen werden. Von der reinen Berufsunfähigkeitsversicherung sind abzugrenzen die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung , die Dread Disease-Versicherung, die private Unfallversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Gerade in Kombination mit der Risikolebensversicherung kann eine Berufsunfähigkeitzusatzversicherung zu attraktiven Konditionen abgeschlossen werden.

Stand-alone oder Zusatzversicherung (BUZ)
Grundsätzlich gilt, dass Sparen und Versicherungsschutz nicht kombiniert werden sollen. Derartige Kombiprodukte sind im allgemeinen suboptimal. Dies bedeutet bezogen auf die Absicherung der Berufsunfähigkeit: Kein Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in eine Kapitallebensversicherung oder in eine private Rentenversicherung.

Die Berufsunfähigkeitzusatzversicherung (BUZ) in Kombination mit einer Risikolebensversicherung ist hingegen grundsätzlich empfehlenswert. Die Versicherungsprämie ist spürbar günstiger als der Abschluss zweier Einzelpolicen.

Auswahl der Versicherungsgesellschaft
Der Auswahl der Versicherungsgesellschaft kommt eine besondere Bedeutung zu. Wichtig sind gute Versicherungsbedingungen und dass die Versicherungsgesellschaft im Ernstfall auch anstandslos zahlt.

Versicherer streiten gern darüber, ob wirklich eine Berufsunfähigkeit vorliegt, denn die zu zahlenden Summen sind häufig recht hoch und vor allem über lange Zeiträume zu zahlen. Gerade beim Versicherungsschutz für die Berufsunfähigkleit empfiehlt es sich, die Entscheidung für eine Versicherungspolice nicht nur nach der Versicherungsprämie auszurichten, sondern möglichst ein weiteres individuelles Angebot für Vergleichszwecke anzufordern.

Fazit: In der Standard-Versicherungspolice zur Berufsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf monatliche Berufsunfähigkeitsrente ab einer festgestellten Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Etwas überspitzt gesehen, ist diese Form der Versicherung auch eine "Wette" auf die eigene Gesundheit im Berufsleben. Das Tarifwerk und die besonderen Versicherungsbedingungen machen diese Versicherung im individuellen Feinschliff außergewöhnlich kompliziert. Eine fachmännische Beratung sollte daher erfolgen.

Ähnliche klingende Versicherungen wie Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Grundfaehigkeitsversicherung oder die Versicherung gegen schwere Krankheiten (Dread Disease-Versicherung) sind kein Ersatz für die Vorsorge bei der Berufsunfähigkeit.

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