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Checkliste zur Auswahl der Berufsunfähigkeit
Im Finanztip-Ratgeber zum
Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit werden alle wichtigen Kriterien und Hinweise in den einzelnen Artikeln umfassend erläutert. Wer es genau wissen möchte, sollte sich die Zeit nehmen und die persönlich relevanten und weiterführenden Finanztip-Artikel auch aufrufen. Nachstehend werden in diesem Artikel weitere Tipps und Hinweise zur BU-Versicherung lediglich in prägnanter Form dargestellt, um Ihnen so eine kleine Checkliste mit weiteren Punkten für die Auswahl einer passenden BU-Versicherung zu geben.
Bevor Sie in die Details einsteigen, die ggf. für Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten sind, sollten Sie sich zunächst die einfache Frage stellen: "Was will ich absichern und wer soll davon profitieren? Soll auch Hinterbliebenenschutz (Stichwort: Todesrisiko) eingeschlossen sein? Wie viel Geld kann bzw. möchte ich aktuell monatlich dafür und ggf. in ein paar Jahren abzweigen? Haben Sie bereits eine klare Vorstellung über die Versicherungszeit und die Leistungszeit in einer Berufsunfähigkeitsversicherung? Haben Sie bereits ein Gefühl für die sich daraus ergebenden Versicherungsprämien gewonnen?
Checkliste zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Police)
- Verweisungsklausel: Haben Sie die Verweisungsklausel selber geprüft? Wer über eine durchschnittliche berufliche Qualifikation verfügt, könnte bei Berufsunfähigkeit auch eine andere berufliche Tätigkeit ausüben. Achten Sie darauf, dass der Versicherungsvertrag auf diese so genannte abstrakte Verweisung verzichtet.
- Zeitraum für Gesundheitsfragen: Ein Versicherungsunternehmen, bei dem sich die Gesundheitsfragen nur auf einen kurzen Zeitraum (z.B. 5 Jahre) beziehen, ist aufzuwerten.
- Arztanordnungsklausel: Der Versicherer hat das Recht nachzufragen, ob und inwieweit eine Berufsunfähigkeit noch vorliegt. So darf er den Versicherten ggf. neu untersuchen lassen. Wenn der Versicherungsvertrag eine Arztanordnungsklausel enthält, räumt sich der Versicherer das Recht ein, den behandelnden Arzt und damit teilweise auch die Therapie vorzuschreiben. Die Arztanordnungsklausel ist eine Klausel, die Versicherungsgesellschaften ggf. das Recht einräumt, den Versicherungsnehmer zur Durchführung einer ärztlichen Behandlung oder Therapie zu verpflichten. Bei Verweigerung dieser Anordnung können ggf. Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gekürzt oder verweigert werden. Gern wird in diesem Zusammenhang der Begriff "zumutbar" verwendet. Was ist "zumutbar"? Versicherer und versicherte Person interpretieren diesen Begriff unterschiedlich. Eine kundenfreundliche BU-Police sollte daher keine Arztanordnungsklausel enthalten und dem Versicherten die freie Arztwahl und die Methode der Behandlung zugestehen.
- Prognosezeitraum: Ein Versicherungsunternehmen mit einem Prognosezeitraum von 6 Monaten ist aufzuwerten. Der Versicherer zahlt hier bereits dann, wenn das ärztliche Gutachten eine Berufsunfähigkeit von einem halben Jahr prognostiziert. Der Wortlaut "voraussichtlich dauernd" umfasst nach der Rechtsprechung einen Zeitraum von drei Jahren. Viele Versicherer verkürzen den Prognosezeitraum auf "voraussichtlich sechs Monate".
- Rückwirkende Anerkennung und Zahlung: Einige Versicherungsunternehmen leisten aber erst nach sechs Monaten Berufsunfähigkeit. Beispiel: "So gilt die Fortdauer dieses Zustands als Berufsunfähigkeit." Manche Versicherer zahlen dann ab dem 7. Monat eine BU-Rente. Andere Versicherer zahlen auch rückwirkend mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Viele BU-Versicherungsbedingungen enthalten den Zusatz, dass nach sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit gilt.
- Anzeigefristen: Achten Sie auf Meldefristen dahingehend, ob eine verspätete Mitteilung zur Anzeige der Berufsunfähigkeit eine rückwirkende Leistung ausschließt oder nicht. Beispiel: Der Versicherer zahlt eine BU-Rente auch rückwirkend bis zu drei Jahren. Das Kriterium lautet daher: "Zahlt der Versicherer die Rente rückwirkend (zum Beispiel bis zu drei Jahren) ab Beginn der Berufsunfähigkeit, wenn Sie versäumt haben, ihm diese frühzeitig ab Eintritt der Berufsunfähigkeit zu melden?
- Keine Vorerkrankungen bei den Gesundheitsfragen vergessen: Selbst wenn der Versicherungsvermittler im Gespräch rät oder dazu neigt, gewisse Erkrankungen bei Fragen wegzulassen, sollten Sie diese Vorerkrankungen gemäß der Fragestellung wahrheitsgemäß auflisten. Geben Sie Vorerkrankungen vollständig und richtig an. Bei unvollständigen Angaben riskieren Sie, dass der Versicherer nicht zahlt. Da hierfür manchmal der Platz im Versicherungsantrag nicht ausreicht, kann an der Vordruckstelle ein Verweis auf eine beigefügte Anlage erfolgen. Im Zweifel kann hierfür sogar der eigene Arzt befragt werden.
- Angebote einholen: Insbesondere bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kann ein Versicherungsmakler helfen. Beispiel: Wer in einem Risikoberuf arbeitet oder schon erste Vorerkrankungen hat, muss Einschränkungen des Versicherungsschutzes oder Risikozuschläge akzeptieren. Der Versicherungsmakler kennt die Gesellschaften und weiß, wo aktuell in derartigen Fällen Probeanträge für die BU-Versicherung gestellt werden sollten.
- Aufenthalt im Ausland: Während eines normalen Urlaubsaufenthalts (in der Regel bis zu 6 Monate) besteht in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein weltweiter Versicherungsschutz. Manche BU-Versicherer schließen den Versicherungsschutz aus, wenn sich der Versicherte auf Dauer oder über einen längeren Zeitraum im Ausland aufhält. Fragestellung: Wie lange bleibt mein Versicherungsschutz bestehen, wenn ich ins Ausland ziehe?
- Unverschuldete Obliegenheitsverletzung: Nach § 19 Abs. 3 und 4 VVG kann der Versicherer bei Verletzung der Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers den Vertrag kündigen oder einen höheren Versicherungsbeitrag verlangen. Viele BU-Tarife und damit BU-Angebote sehen vor, dass der Versicherer auf die Anwendung des § 19 Abs. 3 und 4 Versicherungsvertragsgesetz bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers verzichtet. Wenn doch ein Rücktritt des Versicherers möglich ist. lautet die Frage: "Wie lange kann der Versicherer bei Verletzung der Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers vom Vertrag zurücktreten. Je kürzer der Zeitraum desto besser (vgl. bei Bedarf § 21 Abs. 3 VVG).
- Stundung des Versicherungsbeitrages: Grundsätzlich müssen Sie die BU-Versicherungsbeiträge bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht weiter an den Versicherer zahlen. Wird die Leistungspflicht anerkannt, erstattet der Versicherer die zuviel gezahlten Beiträge. Nahezu alle Versicherer sind bereit, bei Anmeldung der Leistung die Versicherungsprämien - üblicherweise auf Antrag - während der Dauer der Leistungsprüfung zu stunden. Die Versicherungspolice sollte daher eine Stundung der Versicherungsbeiträge für diesen Zeitraum (zinslos) vorsehen. Denn vom Beginn der Krankheit bis zur endgültigen Feststellung der Berufsunfähigkeit kann ein längerer Zeitraum vergehen.
- Ausschlüsse: Wann ist der Versicherungsschutz in der BU-Versicherung ausgeschlossen? Beispiele: Fahrtveranstaltungen, Krieg, ab einem bestimmten Blutalkoholgehalt, bei psychischen Gesundheitsstörungen usw.
- Verzicht auf Recht der Beitragsanpassung für Lebensversicherer: Nach § 163 VVG kann ein Lebensversicherungsunternehmen für Berufsunfähigkeits(zusatz)tarife bei schlechtem Schadenverlauf die Beiträge unter gewissen Bedingungen erhöhen. Verzichtet der Lebensversicherer auf dieses Recht, so sind die im Versicherungsschein ausgewiesenen Tarifbeiträge für die Vertragsdauer garantiert. In derartigen BU-Policen kann die im Versicherungsschein genannte Versicherungsprämie nicht erhöht werden. Das Risiko der Prämienanpassung (z.B. wegen nicht vorhersehbarer gestiegener Kosten wegen Epidemien usw.) ist dann ausgeschlossen.
- Pflegefall: Ab wievielen Punkten zahlt der Versicherer eine anteilige Rente?
- Nur bei Berufsunfähigkeits-ZUSATZversicherungen:
Muss auch die Hauptversicherung (z.B. Risikolebensversicherung) bei einer Erhöhung der Versicherungsleistung im Falle der Berufsunfähigkeit mit angehoben werden? Oder kann die BU-Rente allein erhöht werden?
- Ausmaß der Anzeigepflicht NACH Vertragsabschluss: Ist dem BU-Versicherer nach den Versicherungsbedingungen ein Berufswechsel oder ein erhöhtes Risiko (zum Beispiel wegen Aufnahme einer gefährlichen Sportart) nach Vertragsabschluss anzuzeigen oder verzichtet der Versicherer in dem BU-Tarif auf die Anzeigepflicht?
- Versicherungszeit und Leistungszeit: Bis zu welchem Lebensjahr kann die Vertragslaufzeit frei gewählt werden?. Beispiel: Bis zum Lebensalter von 60 oder sogar bis zu 67 Jahren (Beginn der Altersrente).
- Veränderte Lebenssituationen: Wie flexibel kann in dem jeweiligen BU-Tarif eine Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Lebenssituationen (zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit) erfolgen? Eine BU-Versicherung ist flexibel, die den BU-Versicherungsschutz bei bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung bereit ist zu erhöhen. Manche Gesellschaften bieten eine Erhöhung auch ohne Anlass alle fünf Jahre an.
- Hilfe bei Zahlungsproblemen: Wie flexibel kann in dem jeweiligen BU-Tarif eine Anpassung bei aktuellen finanziellen Probleme des Versicherungsnehmers erfolgen, damit der Berufsunfähigkeitschutz erhalten bleibt? Zumeist ist eine derartige Regelung mit der Anpassung an veränderte Lebenssituationen gekoppelt.
Die vorgenannten Punkte und Beispiele zeigen, dass bei der richtigen Absicherung der Berufsunfähigkeit ein hoher Informationsbedarf besteht. Vor einem schnellen Abschluss ist es daher empfehlenswert (bei Bedarf) ein weiteres unverbindliches individuelles Angebot einzuholen.
Mehr Informationen zu diesem Thema "Checkliste zur Berufsunfähigkeitsversicherung" finden Sie auch auf der Website der Stiftung Warentest. Die Checkliste kostet 3 Euro.