| Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bei Finanztip.de |
Ein Versicherter, der Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhält, verliert seinen Anspruch auf Krankentagegeld. Der Rentenbezug aus einer Berufsunfähigkeitsrente steht dem Anspruch auf Krankentagegeld auch dann entgegen, wenn tatsächlich keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit festgestellt ist.
Ausschlaggebend ist allein, dass Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt sind. [Mehr zum Thema im Ratgeber Krankentagegeldversicherung und im Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung].
Urteil des OLG Karlsruhe vom 06.07.2006 - 12 U 89/06, OLGR Karlsruhe 2006, 779
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