| Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bei Finanztip.de |
Ein geschäftsführender Gesellschafter sah sich der permanenten Stresssituation nicht mehr gewachsen und verkaufte daher seinen Betrieb. Er nahm daraufhin seine Berufsunfähigkeitsversicherung auf Zahlung in Anspruch. Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies die Klage ab.
Zum "Beruf” eines Selbstständigen gehört es, seinen Tagesablauf so organisieren zu können, dass Stressbelastungen vermieden werden, die aus seiner Sicht eine weitere Ausübung der Berufstätigkeit unmöglich machen.
Nur wenn der Versicherte hierzu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, deckt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein derartiges Leiden. Vor nicht durch eine Krankheit bedingten, subjektiven Fehleinschätzungen seiner jeweiligen konkreten Belastbarkeit schützt den Versicherten daher die Versicherung nicht. Sie deckt die beruflichen Folgen des "Leidens an der Gesundheit", nicht aber die gesundheitlichen Folgen des "Leidens an dem Beruf".
Urteil des OLG Saarbrücken vom 13.04.2005 - 5 U 842/01-67
ZAP EN-Nr. 349/2006 und OLGR Saarbrücken 2006, 61
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