| Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bei Finanztip.de |
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung verweigerte ihrem Versicherungsnehmer jegliche Ersatzleistung, weil er im Antragsformular die Frage nach Vorerkrankungen mit "nein" beantwortet hatte. In Wirklichkeit befand sich der Mann bereits jahrelang wegen Rückenschmerzen in ärztlicher Behandlung. Er konnte jedoch nachweisen, dass er dies dem beim Ausfüllen des Antragsformulars anwesenden Versicherungsvertreter gesagt habe. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, ob der Versicherer leistungsfrei ist oder doch die volle Versicherungsleistung zu zahlen hat. [Mehr hierzu im Artikel Gesundheitsfragen und falsche Angaben gegenüber der BU-Versicherung].
Im konkreten Fall meinte der Versicherungsvertreter, die Rückenschmerzen seien berufs- und altersbedingt und müssten daher nicht angegeben werden. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied, dass sich die Versicherung das Verhalten ihres Vertreters zurechnen lassen muss. Der Versicherungsvertrag war demzufolge wirksam zustande gekommen (Urteil des OLG Bamberg vom 23.04.2007 - 1 U 181/06). Einen ähnlichen Sachverhalt zu Schummeln bei Gesundheitsfragen hat das OLG Saarbrücken zu Gunsten des Versicherers entschieden.
|
|