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Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung
In Kürze: Dies ist die Startseite zum umfangreichen Finanztip-Ratgeber zum Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit (BU). Diese Seite soll Ihnen daher einen sicheren Einstieg zu den wichtigsten Fragen zur Vereinbarung eines Versicherungsschutzes gegen Berufsunfähigkeit ermöglichen. Sie können entweder sofort ein unverbindliches
Angebot einer BU-Versicherung anhand Ihres Alters und des Berufes anfordern, aus einer
Datenbank für Sie geeignete BU-Tarife nach Ihren Vorgaben herausfiltern oder nachstehend eine grobe Abfrage zum Schutz der Berufsunfähigkeit vornehmen, um so ein erstes Bild zu Leistung und Kosten zu erhalten. Tipp: Klicken Sie bei Tarif-Abfragen im 2. Schritt (BU-Vergleich) auf Tarifdetails bzw. auf das Logo.
Oder Sie steigen zunächst in den Ratgeber ein. Die wichtigsten Fragestellungen werden auf dieser Seite kurz angerissen und Sie können so den weiterführenden Links zu den "richtigen" Informationen folgen. Sie werden so auf fundierte Inhalte mit umfassenden Hinweisen zu ausgewählten Fragen zum Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit weitergeleitet. Mit diesen umfangreichen Informationen und dem Zugriff auf weiteren zusätzlichen Archivbeiträgen zum BU-Recht sind Sie für das BU-Versicherungsgepräch mit dem Vermittler oder direkt mit der BU-Versicherung gut vorbereitet.
Das Thema "Berufsunfähig" ist für "jedermann und jedefrau" sehr wichtig. Die Kosten der Absicherung sind zwar relativ hoch. Andererseits ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit definitiv nicht vorsehbar. Statistisch gesehen, wird jeder vierte bis fünfte Berufstätige vor dem Rentenbeginn berufsunfähig. Die breite Masse der Arbeitnehmer und der Selbständigen unterschätzt außerdem stark die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. [Mehr hierzu im Artikel Risiko der Berufsunfähigkeit].
In aller Kürze: Wer ist wie bei Berufsunfähigkeit versichert?
Mit Ausstellung des Versicherungsscheines wird der zuletzt ausgeübte Beruf versichert. Der zuletzt ausgeübte Beruf ist nicht zwangsläufig identisch mit dem Beruf bei Vertragsschluss. Die Ursache für die Berufsunfähigkeit spielt keine Rolle. Sie darf nur nicht mutwillig von der versicherten Person verursacht worden sein. Der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit ist im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit (Ausnahme:
Staffelregelung) und Vorlage eines ärztlichem Gutachtens gegeben. Alle nach dem 2. Januar 1961 geborene Personen sind gesetzlich schlecht abgesichert.
Die monatlichen Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) ergeben sich aus der Versicherungspolice. Das Einkommen vor der Berufsunfähigkeit spielt keine Rolle. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert.
Die angebotenen BU-Tarife und die jeweiligen Versicherungsbedingungen sind teilweise sehr unterschiedlich und haben dementsprechend einen erheblichen Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrages und den Umfang der versicherten Leistungen. Die nachstehenden Tipps und Kurzinformationen verweisen auf die vertiefenden Erläuterungen. Die Hinweise sollen und können nicht das persönliche Beratungsgespräch ersetzen. Die Erläuterungen sollen Sie aber ausreichend für die Einholung und den Vergleich von BU-Angeboten vorbereiten.
Wer ist wann berufsunfähig (Voraussetzungen)?
Den Versicherten interessiert vorangig die Frage, ab wann eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. In Kürze: Wie der Name "berufsunfähig" schon andeutet, liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn eine dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität gegeben ist. Der Begriff der Berufsunfähigkeit ist damit viel enger gefasst als die Definition für eine Erwerbsunfähigkeit. Allein aus dem Begriff "Berufsunfähig" ergeben sich mehrere Fragen bei der Auswahl der richtigen Versicherung gegen Berufsunfähigkeit. [Mehr hierzu im Artikel
Wann bin ich berufsunfähig?].
Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU
Eine echte Alternative zur BU gibt es nicht, weil sich der Versicherungsschutz auf andere Risiken als den ausgeübten Beruf bezieht. So lassen sich Versicherungszahlungen bei gewissen schweren Krankheiten, dem Verlust von körperlichen Grundfähigkeiten oder einer Erwerbsunfähigkeit vereinbaren. Lediglich die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann als eine eingeschränkte echte Alternative zur BU angesehen werden. [Mehr hierzu im Artikel
Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung].
BU-Versicherung ja - aber in welcher Form?
Der Wunsch nach Absicherung der Berufsunfähigkeit führt zu der Frage, in welcher Form dieser Versicherungsschutz abgeschlossen werden soll. So kann dieser Versicherungsschutz als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden. Vorab: Die Kombination Risikolebens-Versicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) ist in vielen Fällen die günstigste Form. [Mehr hierzu im Artikel
Formen der Berufsunfähigkeitsversicherung].
BU-Versicherung auch für Beamte?
Beamte gelten als besonders gut versorgt. Trotzdem tragen Beamte vor allem in den ersten fünf Dienstjahren ein hohes Berufsunfähigkeitsrisiko. Andererseits profitieren sie von ihrem eigenen Versorgungsnetz. Nur bei Beamten greift eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel. [Mehr hierzu im Artikel
Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte].
BU-Versicherung auch für junge Personen?
Es ist ein Irrtum zu glauben, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung praktisch nur Bedeutung für Berufstätige im fortgeschrittenen Alter hat. Richtig ist zwar, dass die Berufsunfähigkeit vornehmlich im späteren Berufsleben eintritt. Der Versicherungsfall ist allerdings nicht prognostizierbar. Daher ist in der Regel der frühzeitige Eintritt in eine BU-Police - nicht nur wegen der Gesundheitsprüfung - besser und vor allem auch preiswerter möglich. [Mehr hierzu im Artikel
Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Personen].
Nachversicherung oder Dynamik bei gewünschter Anpassung?
Ihre finanzielle Situation und Ihr Absicherungsbedürfnis ändern sich vielleicht in einigen Jahren. Gut zu wissen, dass man schon bei der Auswahl der BU-Versicherung Vorsorge für diesen Fall treffen kann ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung zu durchlaufen ist. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher zu beachten, dass eine zukünftige Anpassung (i.d.R.) Erhöhung des Versicherungsschutzes einfach und ohne zusätzliche Prüfung der Gesundheit erfolgen kann. Dies kann durch eine Dynamik und / oder einer Nachversicherungsgarantie im Versicherungsvertrag erfolgen. [Mehr hierzu im Artikel
Nachversicherungsgarantie].
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wie immer lautet die Antwort: "Das kommt darauf an". Gerade bei einer BU-Versicherung sollte mehr Wert auf Leistung als auf eine niedrige Versicherungsprämie gelegt werden. Es gilt den Umfang des Versicherungsschutzes und die Höhe der Versicherungsprämien abzuwägen. Dafür sollten Ihnen Begriffe wie Versicherungszeit, Leistungszeit oder Karenzzeit vertraut sein. [Mehr zur Tarifkalkulation im Artikel
Was kostet der Versicherungsschutz?].
Was ist bei der Verweisung zu beachten?
Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit will der Versicherungskunde Geld sehen. Doch in nicht wenigen Fällen erfährt der Versicherungsnehmer dann vom Versicherer, dass die Zahlung einer BU-Rente verweigert wird, weil er ja einen anderen Beruf ausüben kann (Verweisung). Was bedeutet im Versicherungsrecht "Verweisung" und worauf muss man in Bezug auf Verweisung beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten? [Mehr hierzu im Artikel
Abstrakte und konkrete Verweisung].
Was ist der Unterschied zwischen Pauschalregelung und Staffelregelung?
Die angebotenen Berufsunfähigkeitsversicherungs-Policen lassen sich nicht nur nach Solo- oder Kombitarif unterscheiden. Eine wichtige Unterscheidung ist auch die Ausgestaltung als Pauschalregelung oder als Staffelregelung. Beispiel: Bei der Staffelregelung einer BU tritt der Leistungsfall bei mehr als 25% oder 33% Berufsunfähigkeit mit einer anteiligen Rente ein, während die volle BU-Rente zumeist ab 75% oder 66% Berufsunfähigkeit gewährt wird. Die Pauschalregelung sieht dagegen vor, dass der Versicherte bei mehr als 50% Berufsunfähigkeit die volle monatliche BU-Rente erhält. Vorher wird nichts gezahlt. Bei der Staffelregelung ist wegen der unterschiedlichen Einschätzung der Berufsunfähigkeit viel Streit vorprogrammiert. [Mehr hierzu im Artikel
Staffelregelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung].
Lohnt sich eine Karenzzeit?
Der Versicherungsvermittler wird Sie vielleicht fragen: "Falls Sie eine Karenzzeit wünschen, wie lange soll dieser Zeitraum sein?" Karenzzeit ist der in Monaten bemessene Zeitraum von der Feststellung des Leistungsfalles bis zum Beginn der Zahlungen aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung. Wer also eine Karenzfrist vereinbart hat, muss abwarten bis diese Frist abgelaufen ist, bevor die erste Zahlung aus der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt. Die Frage lautet zumeist: Was sind die Vorteile und Nachteile bei einem Karenzzeitraum und wie hoch sind die Beiträge bei unterschiedlichen Karenzzeiten? [Mehr hierzu im Artikel
Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung].
Probeantrag stellen, um Ablehnung zu vermeiden
Kennen Sie das HIS oder vielleicht unter dem Namen
"Schwarze Liste der Versicherer"? In diesem System werden ggf. auch Informationen über den Gesundheitszustand eines Antragstellers gespeichert. Beispiel: Beim
Abschluss einer Privaten Krankenversicherung ist wegen eines Rückenleidens ein Eintrag im HIS erfolgt. Diese Information steht dem Abschluss einer später beantragten Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ggf. entgegen. [Mehr hierzu im Artikel
Probeantrag bzw. anonyme Risikoanfrage stellen].
Zur Überschussbeteiligung in der BU-Versicherung
Dem Versicherungsnehmer steht eine Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) zu. Sofern die Überschussbeteiligung nicht durch eine ausdrückliche Vereinbarung ausgeschlossen sind, stellt sich die Frage, welche Form der Überschussbeteiligung die betreffende BU-Versicherung vorsieht. Die Versicherer unterscheiden also zwischen Überschüssen und Bewertungsreserven. [Mehr hierzu im Artikel
Formen der Überschussbeteiligung].
Was tun bei Eintritt der Berufsunfähigkeit?
Im Fall des Eintritts einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit muss die Berufsunfähigkeit ärztlich nachgewiesen werden. Dazu sind dem Versicherungsunternehmen alle geeigneten Unterlagen einzureichen. Die Versicherungsbedingungen zur BU-Versicherung enthalten sehr detaillierte Mitwirkungspflichten, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlangt. Je konkreter und zügiger die Mitwirkungspflichten erfüllt werden, desto eher und günstiger sind die Chancen auf Zahlung einer BU-Rente. [Mehr hierzu im Artikel
Was tun im Versicherungsfall?].
Was tun, wenn man die Beiträge nicht mehr zahlen kann?
Vielleicht können Sie aus finanziellen Gründen irgendwann in der Zukunft die BU-Versicherungsbeiträge nicht mehr vollständig aufbringen. Gut zu wissen, wie flexibel in dem jeweiligen BU-Tarif eine Anpassung der Beitragszahlung bei aktuellen finanziellen Problemen des Versicherungsnehmers erfolgen kann, damit der Berufsunfähigkeitschutz erhalten bleibt? [Mehr hierzu im Artikel
Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten].
Hinweise zur Kündigung der Berufsunfähigkeits-Versicherung
Das Recht eine Versicherung zu kündigen, ist grundsätzlich im
§ 11 VVG geregelt. Bei einer Kündigung wandelt sich die BU-Versicherung ganz oder teilweise in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Rente um. [Mehr hierzu im Artikel
Kündigung der Berufsunfähigkeits-Versicherung].
Kann ich die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuerklärung absetzen?
Diese Frage geht an die Rubrik "Einkommensteuer bei Finanztip". Die Beiträge für eine BU-Versicherung stellen
Sonstige Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben dar und sind grundsätzlich bei der Einkommensteuer abzugsfähig. In vielen Fällen sind allerdings die Höchstgrenzen des Abzugs von Sonderausgaben zum Beispiel durch die
Beiträge zur Krankenkasse bereits weitgehend ausgeschöpft.
Fazit:
Etwas zugepitzt formuliert, ist eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit eine "Wette" auf die eigene Gesundheit im Berufsleben. In der Standard-Versicherungspolice zur Berufsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf monatliche Berufsunfähigkeitsrente ab einer festgestellten Berufsunfähigkeit von 50 Prozent (Pauschalregelung). Das Tarifwerk und die besonderen Versicherungsbedingungen machen die BU-Versicherung im individuellen Feinschliff außergewöhnlich kompliziert. Eine fachmännische Beratung sollte daher erfolgen und ist in vielen Fällen unverzichtbar.
Ähnliche klingende Versicherungen wie Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Grundfaehigkeitsversicherung oder die Versicherung gegen schwere Krankheiten (Dread Disease-Versicherung) sind kein Ersatz für die Vorsorge bei der Berufsunfähigkeit.
Preiswert ist ein Berufsunfähigkeitsschutz nicht zu bekommen. Wichtiger als die Höhe des monatlichen Versicherungsbeitrages sind bei der Berufsunfähigkeitsversicherung aber die Vertragskonditionen und die Leistungen. Auch wenn es wie eine Binsenweisheit klingt: Eine günstige Versicherung nützt Ihnen nichts, wenn sie im Ernstfall nicht zahlt. Überlegen Sie daher vorher, auf welche Vertragsbestandteile Sie besonderen Wert legen und schauen Sie nicht nur auf die Zahlen aus einem Beitragsvergleich. In vielen Fällen ist bei der Absicherung der Berufsunfähigkeit die Analyse und darauf aufbauend der Rat eines Fachmannes unabdingbar. Sie sollten sich daher nicht scheuen professionelle und unabhängige Hilfe bei der Auswahl der geeigneten BU-Absicherung in Anspruch zu nehmen. Während unabhängige und hochprofessionelle Versicherungsberater bereits für die Beratung einen hohen Stundensatz verlangen, verdienen Versicherungsmakler erst beim Abschluss eines Versicherungsvertrages.