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Bezugsrecht an einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung
Die Rechtsprechung (BAG und zum Beispiel auch Landesarbeitsgericht Hamm billigt Arbeitnehmern, denen ein eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht an einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung zusteht, im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers ein Aussonderungsrecht im Sinn von § 47 Insolvenzordnung (InsO) zu. Das bedeutet, dass betroffene Mitarbeiter nicht verpflichtet sind, die Auszahlung des Rückkaufwerts der Versicherung an die Insolvenzmasse zu ermöglichen. Mehr hierzu im Artikel Unwiderrufliche Bezugsrechte in der betrieblichen Altersvorsorge].