| Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bei Finanztip.de |
BU - Alternative Versicherungen
Vorab: Eine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht, weil sich der Versicherungsschutz auf andere Risiken als den ausgeübten Beruf bezieht. Lediglich die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann als eine eingeschränkte echte Alternative zur Versicherung gegen Berufsunfähigkeit angesehen werden.
Wer keinen Beruf (z.B. wegen Reichtum) ausübt, braucht logischerweise keinen Berufsunfähigkeitsschutz. Er braucht dann aber auch keine Alternative. Grundsätzlich ist festzuhalten: Ähnliche klingende Versicherungen wie Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Grundfaehigkeitsversicherung oder die Versicherung gegen schwere Krankheiten (Dread Disease-Versicherung) sind kein Ersatz für die Vorsorge bei der Berufsunfähigkeit. Trotzdem soll an dieser Stelle kurz auf grob verwandte Versicherungsprodukte eingegangen werden.
Ähnlicher und ergänzender Versicherungsschutz
- Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Mit einer Police zum Schutz gegen Erwerbsunfähigkeit kann das Risiko abgesichert werden, dass man keine Tätigkeit mehr am Arbeitsmarkt wegen Ausfall der Arbeitskraft ausüben kann. Der Versicherungsschutz besteht auch hier in der Zahlung einer bestimmten monatlichen Rente. Vorsicht: Verwechseln Sie nicht berufsunfähig mit erwerbsunfähig. Denn selbst bei gesicherter Berufsunfähigkeit muss noch lange nicht auch eine Erwerbsunfähigkeit vorliegen. Genau aus diesem Grund ist der Versicherungsbeitrag deutlich geringer als bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ).
Die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist auch mehr als "Plan B" konzipiert worden. Eine derartige Versicherungspolice kommt daher vornehmlich nur für Personen in Betracht, die wegen einer Vorerkrankung keinen BU-Schutz bekommen. Als mögliche Zielgruppe werden eher Studenten sowie Hausfrauen und Hausmänner erfasst, weil dieser Personenkreis auch bei einer BU-Versicherung erst dann eine Rentenzahlung beanspruchen kann, wenn er praktisch schon oder nahezu erwerbsunfähig sind. So bieten manche Versicherer an, dass beim Eintritt in das Berufsleben, die bestehende Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung problemlos durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ersetzt werden kann.
- Dread-Disease-Versicherung: Der Begriff "Dread Disease" wurde von britischen Lebensversicherern "erfunden" und bedeutet "schwere Krankheit". Dread Disease ist daher eine Versicherung gegen schwere Krankheiten. Der Versicherungsschutz greift nur dann, wenn bestimmte vorher vertraglich festgelegte Krankheiten diagnostiziert werden. Beispiele: Krebs, Schlaganfall, Aids, Herzkrankheiten (Bypass-Operation der Herzkranzgefäße Angioplastie am Herzen, Herzklappenoperation, Herzmuskelerkrankung), Multiple Sklerose, Blindheit, Querschnittslähmung, Parkinson. Vorteil der Dread-Disease-Versicherung: Den häufig bei einer BU-Police stattfindenden Streit mit der Versicherung, ob eine mehr als 50-prozentige Berufsunfähigkeit gegeben ist oder nicht, kann nicht auftreten. Die Dread-Disease-Versicherung erfasst aber viele Ursachen für das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit überhaupt nicht.
- Grundfähigkeiten-Versicherung: Diese Form der Versicherung umfasst als Versicherungsschutz die Zahlung einer monatlichen Rente, wenn eine der Kardinalfähigkeiten des Menschen der Kategorie A des Fähigkeitenkatalogs für mindestens ein Jahr verloren gegangen ist (sehen, sprechen, ertasten, Orientierungssinn). Oder wenn man mindestens drei Fähigkeiten der Kategorie B aus dem Fähigkeitenkatalog verliert (hören, gehen, stehen, greifen, Autofahren, heben, Treppensteigen). Eine Grundfähigkeitsversicherung kann in Einzelfällen durchaus sinnvoll sein. Die Leistung der Versicherung erfolgt unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht.
Sie eignet sich insbesondere für Kinder (ab 6 Jahren) und Jugendliche sowie für Personen, die in gefahrgeneigten Berufen arbeiten und / oder risikoreiche Sportarten betreiben. So steht der Versicherungsleistung nicht entgegen, dass der Versicherte noch arbeiten kann bzw. tatsächlich auch arbeitet. Auch höhere Rentenzahlungen lassen sich mit einer Grundfähigkeitenversicherung vereinbaren.
- Private Unfallversicherung: Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall. Das Versicherungsvertragsgesetz enthält hierfür ein von der BU abweichendes Kapitel. So definiert § 178 Abs. 2 VVG einen Unfall wie folgt: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet". Man unterscheidet Unfallversicherungen, die als Versicherungsleistung eine Einmalzahlung oder laufende Beiträge vorsehen. Die Notwendigkeit einer privaten Unfallversicherung wird häufig überschätzt. So sind bei Berufstätigen Unfälle auf dem Arbeitsweg gesetzlich unfallversichert und rund 90 Prozent der Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind nicht auf einen Unfall zurückzuführen.
- Private Pflegezusatzversicherung: Versicherungsfall in der privaten Pflegeversicherung ist das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit. Weil die Pflegepflichtversicherung die stark steigende Zahl von Pflegebedürftigen nicht ausreichend mit Leistungen versorgen kann, kommt ein Abschluss dieser Zusatzversicherung in Betracht. Die Pflegezusatzversicherung ist als Ergänzungsversicherung (in Form einer Pflegetagegeld-, Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung) eine reine Risikoabsicherung, d.h. es gibt kein Geld, wenn später keine Pflegebedürftigkeit eintritt. Sie ist daher auch kein Ersatz für eine BU-Police.