| Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bei Finanztip.de |
Hier nur ein Beispiel: In den BU-Versicherungsverträgen ist auf eine Klausel zu achten, die eine Anzeigepflicht von Änderungen beinhaltet. Der Versicherte muss nach dieser Klausel eine Änderung von Umständen, die versicherte Vertragsbestandteile berühren, dem Versicherer mitteilen. Geänderte Bedingungen, die nicht angezeigt werden, führen unter Umständen zu einer Einschränkung oder ggf. sogar zu einer Leistungsverweigerung des Versicherers.
Ein Berufswechsel ist danach - abhängig von den Versicherungsbedingungen - ggf. der Versicherungsgesellschaft zu melden. Eine Unterlassung kann - auch unter dem Versicherungsvertragsgesetz 2008 - zu einer Minderung bzw. Ausschluss der Versicherungsleistungen führen. Bei einer derartigen Vereinbarung wollen die Versicherer das Risiko neu beurteilen. Am Ende der erneuten Prüfung kann eine Beitragserhöhung oder sogar eine Vertragsunterbrechung stehen. Viele Versicherungsgesellschaften verzichten allerdings auf die erforderliche Meldung bei einem Berufswechsel.
Gerade beim Versicherungsschutz für die Berufsunfähigkleit empfiehlt es sich, die Entscheidung für eine Versicherungspolice nicht nur nach der Versicherungsprämie auszurichten, sondern möglichst ein weiteres individuelles Angebot zum Vergleich der BU-Leistungen anzufordern. Angesagt ist dann der Leistungsvergleich. Es gibt kaum eine andere Vorsorgemaßnahme, bei der das Studium der Versicherungsbedingungen für den Eintritt des Leistungsfalls so wichtig ist. Sie sollten sich daher schlau machen und möglichst auch die Beratung eines Fachmannes einholen. Während zum Beispiel bei einer Kapitallebensversicherung der Versicherungsumfang leicht nachvollziehbar ist, trifft dies nicht zu bei der Absicherung der Berufsunfähigkeit. Damit im Ernstfall auch wirklich die erwartete BU-Rente gezahlt wird, sollten Sie sich im Vorwege ausführlich mit dieser Versicherung auseinandersetzen.
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