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Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit     bei Finanztip.de

Kündigung der Berufsunfähigkeits-Versicherung

Das Recht eine Versicherung zu kündigen, ist im § 11 VVG geregelt. Danach gilt, dass die Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien gleich sein muss und sie nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen darf.

Ist ein Versicherungsverhältnis (z.B. Berufsunfähigkeits-Versicherung) auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann es von beiden Vertragsparteien nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist, muss die Kündigung des Versicherungsvertrages rechtzeitig und ggf. nachweisbar beim Versicherer eingehen. Damit die Kündigungsbestätigung rechtzeitig vorliegt, ist die Versicherung im Zweifel per Einschreiben zu kündigen. Wenn der Versicherungsvertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert er sich um ein weiteres Jahr.

Als Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeits-Versicherung können Sie daher Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode schriftlich ganz oder teilweise kündigen. Wenn die BU-Versicherung nur teilweise gekündigt wird, ist zumeist vorgeschrieben, dass die verbleibende beitragspflichtige versicherte Rente nicht unter einen Mindestbetrag von zum Beispiel 50 Euro monatlich sinken darf.

Umwandlung in beitragsfreie Versicherung

Bei einer Kündigung wandelt sich die BU-Versicherung ganz oder teilweise in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Rente um. Die Ermittlung der herabgesetzten beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Wenn die beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente den Mindestbetrag (von zum Beispiel 50 Euro monatlich) nicht erreicht, erlischt die Versicherung und Sie erhalten - falls vorhanden - den Rückkaufswert (§ 169 VVG). Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung hingegen bereits berufsunfähig, bleiben anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Versicherung von der Kündigung unberührt. Es erfolgt natürlich keine Rückzahlung der geleisteten Versicherungsbeiträge.

Eine Kündigung der BU-Versicherung sollten Sie sich sehr gut überlegen. Zum einen sind Sie älter geworden und ein neuer Abschluss würde eine neue Gesundheitsprüfung (Risikoprüfung) mit sich bringen. Ein Neuabschluss würde daher nur zu höheren Kosten und / oder mit Ausschlüssen zu bekommen. Es gibt bessere Alternativen, um die Zahlung des Versicherungsbeitrages "auszusetzen".

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