| Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bei Finanztip.de |
Hintergrund: Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch zu beachten, dass eine zukünftige Anpassung (i.d.R.) Erhöhung des Versicherungsschutzes einfach und ohne zusätzliche Prüfung der Gesundheit erfolgen kann. Dies ist besonders wichtig für jüngere BU-Versicherungsnehmer. Für eine Anpassung der BU-Rentenhöhe (z.B. wegen Inflation oder erhöhtem Absicherungsbedürfniss) kommen in Betracht die Dynamisierung und die Nachversicherungsgarantie. Bei beiden Varianten kann die Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen.
Eine Dynamik kann in vielen BU-Versicherungs-Angeboten vereinbart werden. Grundsätzlich greift die Dynamik auch für die Zeit vor Eintritt der Berufsunfähigkeit. Einige Versicherunger bieten aber sogar an, dass sich die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente nach Eintritt des Leistungsfalles dynamisch anpasst. Unter dem Begriff "Aussetzung der Dynamik" wird verstanden, dass der Versicherungsnehmer in einzelnen Jahren von der Steigerung keinen Gebrauch macht. In aller Regel ist allerdings eine Entscheidung "Jahr für Jahr" nicht möglich, ob man die Dynamik aussetzt oder nicht. In diesen Fällen hat nach der zweiten Aussetzung in Folge die "Dynamisierungswahl" ein Ende.
Fazit: Eine jährliche Dynamisierung ist zwar komfortabel aber leider auch unflexibel. Die Versicherungsbeiträge steigen kontinuierlich und es kann sein, dass dies später nicht mehr gewünscht ist. Eine Nachversicherungsgarantie ist hingegen viel flexibler. Sie erlaubt auch die Anpassung an veränderte Lebensumstände (Beruf, Familie usw.). Nicht jede Gesellschaft bietet aber eine derartig flexible Nachversicherungsgarantie ohne Eintritt bestimmter Ereignisse an. Außerdem kann bei Bedarf eine Dynamik zusätzlich zur Garantie der Nachversicherung vereinbart werden. Berücksichtigen Sie bei der Wahl der Versicherungssumme, ob in den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung Erhöhungen auch zum Beispiel nach dem 40. Geburtstag noch regelmäßig möglich sind. Die Anpassungen sind teilweise auf einen bestimmten Prozentsatz der ursprünglich vereinbarten Rentensumme begrenzt. Auch hier ist wieder die Beratung durch einen Fachmann gefragt.
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