| Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bei Finanztip.de |
Reine Schreibtischtäter ohne Vorerkrankungen werden daher kaum ein Problem haben, einen preiswerten BU-Versicherungsschutz zu erlangen. Es gilt die uneingeschränkte Faustregel: Je riskanter die Tätigkeit, desto teurer wird die Versicherung und desto eher kommt es zu Leistungsausschlüssen. Wer gefährliche Hobbys wie Kampfsportarten, Tauchen oder Fallschirmspringen betreibt, muss ebenfalls mit derartigen Folgen rechnen.
Als Folgen kommen in Betracht: Nur eine geringere Versicherungssumme wird akzeptiert. die Versicherungs- und Leistungszeiten werden reduziert, bestimmte Krankheiten werden ganz ausgeschlossen oder sind nur gegen Zahlung eines Aufschlages versicherbar. Das Verschweigen von Vorerkrankungen oder gefährlichen Hobbies kann gravierende Folgen haben. Im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wird das Versicherungsunternehmen ggf. die Vorerkrankung als Ursache ansehen und die Zahlung verweigern. Versicherungsunternehmen gelten in dieser Hinsicht allgemein als prozessfreudig. Wenn der Versicherer einen Beitragszuschlag oder einen bestimmten Ausschluss verlangt, kann der Versicherungsnehmer noch versuchen, dass dieser Zuschlag bzw. der Ausschluss nach einer gewissen Zeit entfällt. So zum Beispiel bei Nachweis der Ausheilung einer Vorerkrankung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die nach dem 2.1.1961 geboren wurden. Denn sie haben bei Verlust ihrer Arbeitskraft – wenn überhaupt – nur noch Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese reicht aber in der Regel bei weitem nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Ein privater Berufsunfähigkeitsschutz ist daher gerade für diese Altersgruppe geradezu ein "Muss".
Tatsächlich ist es für viele aber gar nicht so einfach, einen Vertrag zu bekommen. Der Grund: Der Gesetzgeber fordert die Arbeitnehmer zwar auf, selbst privat vorzusorgen. Er selbst hat aber keinerlei Vorsorge getroffen, dass jeder, der es möchte, auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann. Folge dieses politischen Versäumnisses ist, dass die Versicherer sich auch bei dieser existenziell wichtigen Versicherung ihre Kunden aussuchen können. Erwerbstätige, die versicherungstechnisch als "schlechtes Risiko" eingestuft werden, erhalten deshalb zumeist eine Ablehnung oder nur einen Vertrag, bei dem bestimmte Krankheitsbilder ausgeschlossen sind: nämlich die, die gerade das vorrangige Risiko bilden.
Manche Antragsteller sind deshalb versucht, bei den Gesundheitsfragen nicht alles anzugeben. Mitunter werden sie dazu sogar von Versicherungsvertretern ermuntert, die selbst ein Interesse daran haben, dass der Vertrag zu Stande kommt. Vor solchen Auslassungen ist jedoch eindringlich zu warnen. Denn sie sind eine finanzielle Zeitbombe: Tritt Berufsunfähigkeit ein, prüfen die Versicherer nämlich zunächst, ob wichtige gesundheitliche Details verschwiegen wurden. Werden sie fündig, droht unter Hinweis auf die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten die Verweigerung der BU-Rente und die Kündigung des Vertrages. Trotz der grundsätzlich rigiden Aufnahmekriterien gibt es jedoch auch Unterschiede zwischen den Versicherern. Diese lassen sich aber nicht generell an bestimmten Anbietern festmachen.
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