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Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit     bei Finanztip.de

BU - Zum unterschätzten Risiko der Berufsunfähigkeit

Statistisch gesehen, wird jeder vierte bis fünfte Berufstätige vor dem Rentenbeginn berufsunfähig. Es ist leider ein großer Irrtum, dass viele Bürger immer noch glauben, der Staat würde im Falle der Berufsunfähigkeit die in der Regel dann auftretende Versorgungslücke weitgehend füllen. Weiter unten wird daher für besonders skeptische Leser aus einer Information der Verbraucherzentrale zitiert. Der Staat bietet nämlich keine ausreichende finanzielle Hilfe, sondern man ist gefordert, privat vorzusorgen. Die hierzu am besten geeignete Maßnahme ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung). Die BU-Versicherung gilt allgemein zwar als teuer. Dies liegt aber auch daran, dass die Leistungen im Versicherungsfall sehr hoch ausfallen. Lediglich Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, sind einigermaßen gesetzlich abgesichert.

Irrtümer beim Berufsunfähigkeitsschutz (BU-Schutz)

Auf 2 große Irrtümer trifft man im Hinblick auf den Versicherungsschutz für Berufsunfähigkeit immer wieder. Irrtum Nr. 1: Unfallversicherung als Schutz gegen Arbeitsunfähigkeit. Eine Unfallversicherung bietet aber keinen Schutz gegen das Risiko "Berufsunfähigkeit". Nahezu alle öffentlichen Statistiken bestätigen es: Rund 90 Prozent aller Fälle einer Berufsunfähigkeit sind auf eine Krankheit und nicht auf einen Unfall zurückzuführen. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden nur bei einer Berufskrankheit oder bei einem Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit gezahlt. Irrtum Nr. 2: Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat nur Bedeutung für Berufstätige im fortgeschrittenen Alter. Richtig ist, dass die Berufsunfähigkeit vornehmlich im späteren Berufsleben eintritt. Der Versicherungsfall ist allerdings nicht prognostizierbar. Daher ist häufig der frühzeitige Eintritt - nicht nur wegen der Gesundheitsprüfung - besser und vor allem auch preiswerter möglich. [Mehr hierzu im Artikel BU-Versicherungspolice für junge Leute ].

Beruf und Alter als Kriterien

Beruf und Alter sind zwei wichtige Kriterien, die das Risiko einer eventuellen Berufsunfähigkeit beeinflussen. Die Versicherer nehmen daher eine Risikoeinstufung nach Berufsgruppen vor. Die Branchen Zeitschrift map-report listet auf ihrer Website die aus Sicht der BU gefährlichsten Berufe und der ungefährlichsten Berufe auf. Hätten Sie gedacht, dass der Arztberuf Spitzenreiter in der besonders ungefährlichen Berufsgruppe ist?

Risikoeinstufung und Risikoklassen

Die Risikoeinstufung und damit die Höhe der Versicherungsprämie hängt somit in erster Linie vom Beruf ab und damit von dem Risiko, berufsunfähig zu werden. Viele Anbieter teilen die Berufsgruppen in vier Risikoklassen auf. Angehörige der Risikoklasse 1 (z.B. Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) zahlen am wenigsten und die aus der Risikoklasse 4 (z.B. Dachdecker, Elektriker, Fliesenleger, Gärtner) am meisten. Einige Berufe wie Zirkusartist oder Stuntman sind praktisch nicht versicherbar.

Reine Schreibtischtäter ohne Vorerkrankungen werden daher kaum ein Problem haben, einen preiswerten BU-Versicherungsschutz zu erlangen. Es gilt die uneingeschränkte Faustregel: Je riskanter die Tätigkeit, desto teurer wird die Versicherung und desto eher kommt es zu Leistungsausschlüssen. Wer gefährliche Hobbys wie Kampfsportarten, Tauchen oder Fallschirmspringen betreibt, muss ebenfalls mit derartigen Folgen rechnen.

Als Folgen kommen in Betracht: Nur eine geringere Versicherungssumme wird akzeptiert. die Versicherungs- und Leistungszeiten werden reduziert, bestimmte Krankheiten werden ganz ausgeschlossen oder sind nur gegen Zahlung eines Aufschlages versicherbar. Das Verschweigen von Vorerkrankungen oder gefährlichen Hobbies kann gravierende Folgen haben. Im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wird das Versicherungsunternehmen ggf. die Vorerkrankung als Ursache ansehen und die Zahlung verweigern. Versicherungsunternehmen gelten in dieser Hinsicht allgemein als prozessfreudig. Wenn der Versicherer einen Beitragszuschlag oder einen bestimmten Ausschluss verlangt, kann der Versicherungsnehmer noch versuchen, dass dieser Zuschlag bzw. der Ausschluss nach einer gewissen Zeit entfällt. So zum Beispiel bei Nachweis der Ausheilung einer Vorerkrankung.

Auszug aus Verbraucherzentrale

Es ist immer wieder erstaunlich festzustellen, wieviel Irrglauben - gerade bei jüngeren Personen - im Hinblick auf die Absicherung des Berufsunfähigkeitsschutzes besteht. Das folgende Zitat aus einem Artikel der Verbraucherzentrale soll jüngere anregen, frühzeitig über den eigenen Versicherungsschutz nachzudenken.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die nach dem 2.1.1961 geboren wurden. Denn sie haben bei Verlust ihrer Arbeitskraft – wenn überhaupt – nur noch Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese reicht aber in der Regel bei weitem nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Ein privater Berufsunfähigkeitsschutz ist daher gerade für diese Altersgruppe geradezu ein "Muss".

Tatsächlich ist es für viele aber gar nicht so einfach, einen Vertrag zu bekommen. Der Grund: Der Gesetzgeber fordert die Arbeitnehmer zwar auf, selbst privat vorzusorgen. Er selbst hat aber keinerlei Vorsorge getroffen, dass jeder, der es möchte, auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann. Folge dieses politischen Versäumnisses ist, dass die Versicherer sich auch bei dieser existenziell wichtigen Versicherung ihre Kunden aussuchen können. Erwerbstätige, die versicherungstechnisch als "schlechtes Risiko" eingestuft werden, erhalten deshalb zumeist eine Ablehnung oder nur einen Vertrag, bei dem bestimmte Krankheitsbilder ausgeschlossen sind: nämlich die, die gerade das vorrangige Risiko bilden.

Manche Antragsteller sind deshalb versucht, bei den Gesundheitsfragen nicht alles anzugeben. Mitunter werden sie dazu sogar von Versicherungsvertretern ermuntert, die selbst ein Interesse daran haben, dass der Vertrag zu Stande kommt. Vor solchen Auslassungen ist jedoch eindringlich zu warnen. Denn sie sind eine finanzielle Zeitbombe: Tritt Berufsunfähigkeit ein, prüfen die Versicherer nämlich zunächst, ob wichtige gesundheitliche Details verschwiegen wurden. Werden sie fündig, droht unter Hinweis auf die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten die Verweigerung der BU-Rente und die Kündigung des Vertrages. Trotz der grundsätzlich rigiden Aufnahmekriterien gibt es jedoch auch Unterschiede zwischen den Versicherern. Diese lassen sich aber nicht generell an bestimmten Anbietern festmachen.

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