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BU - Pauschalregelung und Staffelregelung
In diesem Artikel geht es um die Frage bei der Auswahl der geeigneten Berufsunfähigkeit-Police ab welchen Grad der Berufsunfähigkeit die Zahlung einer BU-Rente erfolgen soll. Soll bereits schon bei einer "kleinen" Berufsunfähigkeit eine Zahlung erfolgen, wohlwissend, dass in derartigen Fällen sehr häufig Rechtsstreitigkeiten mit dem BU-Versicherer auftreten? Oder soll die doch recht klare Pauschalregelung im BU-Versicherungsschein gelten?
Unterschied zwischen Pauschalregelung und Staffelregelung
Der Unterschied liegt darin, ob der BU-Versicherungsvertrag zwischen dem Ausmaß der Berufsunfähigkeit differenziert oder nicht. Allgemein gilt, dass der Versicherer eine BU-Rente zahlt, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent erreicht ist (so genannte Pauschalregelung). Daneben gibt es aber auch BU-Versicherungsangebote, die so genannte Staffelregelungen vorsehen. So kann der BU-Versicherungsschutz im Vertrag schon eine Teilzahlung ab zum Beispiel 25 Prozent Berufsunfähigkeit vorsehen. Die volle Rentenhöhe wird dann beispielsweise gezahlt, wenn das Ausmaß der Berufsunfähigkeit 66& oder 75% erreicht beträgt.
Die Versicherungsangebote können unterschiedliche Modelle beinhalten. In der Regel wird in Versicherungsverträgen mit einer BU-Staffelung die volle Berufsunfähigkeitsrente später als bei der Pauschalregelung gezahlt. Hier ein beispielhafter Auszug aus einem Angebot.
Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer dieser Versicherung vollständig oder teilweise berufsunfähig, gelten die folgenden Versicherungsleistungen als vereinbart:
- Staffelregelung: Leistung in voller Höhe bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 75 Prozent und entsprechend dem Grad der Berufsunfähigkeit, wenn dieser mindestens zu 25 Prozent besteht. Bei einem geringeren Grad der Berufsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf eine Leistung.
- Varianten: Leistung in voller Höhe bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent (Variante A) oder von mindestens 75 Prozent (Variante B). Bei einem geringeren Grad der Berufsunfähigkeit als bei den Varianten jeweils angegeben besteht kein Anspruch auf eine Leistung. Es gilt die Staffelregelung, wenn keine der Varianten vereinbart ist.
Vorteile und Nachteile der Staffelregelung
Der wichtigste Vorteil einer Staffelregelung liegt auf den ersten Blick darin, dass Sie bereits bei einer geringeren Beeinträchtigung der Berufsunfähigkeit eine anteilige Rente erhalten. Die Frage muss jedoch erlaubt sein: "Warum soll das Risko einer Berufsunfähigkeit von 25 Prozent versichert werden? Bei einer "nur" 25-prozentigen Berufsunfähigkeit besteht eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit, dass noch eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann und sich die finanziellen Einbußen vermutlich in Grenzen halten. Es kommt auch darauf an, ob Sie nach dem Versicherungsvertrag bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit nur Anspruch auf die anteilige BU-Rente oder bereits jetzt schon auf die volle BU-Rente haben.
Der wichtigste Nachteil einer Staffelregelung liegt in der weitaus höheren Wahrscheinlickeit, dass es zu Auseinandersetzungen mit dem Versicherer um die konkrete Einstufung und damit dem Grad der Berufsunfähigkeit kommt. In den meisten Fällen empfiehlt sich daher die Pauschalregelung und nicht nur um einen Versicherungsprozess mit dem BU-Versicherer zu vermeiden. Im Vordergrund der Absicherung sollte der Schutzgedanke und weniger ein möglicher Anspruch bei geringerer Berufsunfähigkeit stehen. Die Pauschalregelung mit einer klaren 50-Prozent-Berufsunfähigkeit ist daher im Zweifel immer vorzuziehen.