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BU - Was kostet der Versicherungsschutz?
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Wie immer lautet die Antwort: "Das kommt darauf an, was Sie haben wollen". Luxus ist bekanntlich teurer. Gerade bei einer BU-Versicherung sollte mehr Wert auf Leistung als auf eine niedrige Versicherungsprämie gelegt werden. Sie können davon ausgehen, dass die Versicherer ihr Handwerk der Tarifkalkulation gut verstehen. Billig heißt hier im Zweifel "Vorsicht und Versicherungsschutz gut prüfen".
Zurück zur Frage: "Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?" "Wie hoch wäre in meinem Fall der Versicherungsbeitrag?" Die Tarifkalkulation der BU-Versicherer hängt von vielen Faktoren ab. Hier einige Beispiele zur Tarifkalkulation:
- Höhe der gewählten BU-Rente
- Risikogruppe des eigenen Berufes (Risikoeinstufung)
- Geschlecht (Achtung Unisex-Tarife) und Eintrittsalter
- Lebensalter, bis zu dem die BU-Rente gezahlt werden soll (Leistungszeit)
- Risikoprüfung und eigener Gesundheitszustand
- Vereinbarung einer Karenzzeit (Zeitraum, in dem der BU-Versicherer noch nicht zahlen muss)
- Tarif-Bedingungen
Das
ZDF Magazin WISO hat im Jahr 2010 folgendes Beispiel veröffentlicht:
Ein 30-jähriger Mann mit normaler Risikobewertung (zum Beispiel kaufmännische Tätigkeit), der 50.000 Euro für die Hinterbliebenen versichert (Risikolebensversicherung) und 1.000 Euro Monatsrente bei Berufsunfähigkeit erhalten will, zahlt bis zum Alter von 65 Jahren ab 450 Euro pro Jahr bei sehr günstigen Unternehmen. Eine 30-jährige Frau zahlt meist rund 50 Euro mehr pro Jahr. Bei teuren Unternehmen kostet es gut und gern das Doppelte. Arbeitet der Mann in einer hohen Risikoklasse, kostet ihn der gleiche Versicherungsschutz schon bei einem günstigen Unternehmen ab 900 Euro im Jahr.
Höhe der BU-Versicherungssumme
Auf die Frage, nach der Höhe der Versicherungsumme einer neu abzuschließenden Berufsunfähigkeitsversicherung wird von Beratern und Verbraucherzentralen zumeist auf die Berechnung der Versorungslücke verwiesen. Danach soll die zu versichernde Berufsunfähigkeitsrente möglichst so gewählt werden, dass im Fall einer Berufsunfähigkeit unter Berücksichtigung anderer Einnahmen die laufenden Ausgaben weiterhin gezahlt werden können. Um die Inflation auszugleichen, wird auch gern eine dynamisch steigende Absicherung empfohlen.
Da der Berufsunfähigkeitsschutz wegen der häufigen und vor allem dann hohen Inanspruchnahme zu den "teueren" Versicherungen zählt, ergeben sich bei der Berechnung der Versorgungslücke häufig ungeahnt hohe Versicherungsprämien. Der Verbraucher kann häufig dieses Beträge finanziell nicht "wuppen" und sollte daher eher zu einer geringeren Versicherungssumme tendieren. Eine BU-Police mit Nachversicherungsgarantie bietet sich hier an. Eine Alternative kann auch die Vereinbarung einer "technisch einjährigen Versicherung" sein. Darunter ist die Erhebung von risikogerechten Versicherungsbeiträgen je Versicherungsjahr zu verstehen. Durch die Prämienberechnung nach dem "technisch einjährigen Tarif" kann eine Reduzierung des Versicherungsbeitrages erreicht werden.
Dauer des BU-Versicherungsvertrages
Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf die Vertragslaufzeit gerichtet werden. Grundsätzlich gilt: Die Vertragslaufzeit sollte im Idealfall bis zum Ende des Erwerbslebens reichen. Für viele Arbeitnehmer ist damit sogar das 67. Lebensjahr gemeint, wenn nicht vor diesem Zeitpunkt fest mit anderweitigen Kapitalzuflüssen zu rechnen ist. Je länger die Laufzeit, desto höher sind natürlich die Versicherungsprämien. Es stellt sich daher beim Abschluss einer BU-Versicherung auch die Frage zu den Leistungs- und Versicherungszeiten.
Der Idealfall - Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente vom Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum regulären Rentenalter - ist die teuerste Variante und wird in vielen Fällen überhaupt nicht umsetzbar sein. Vor allem bei Risikoberufen beschränken die Versicherungsgesellschaften die Versicherungs- und Leistungszeit nicht selten auf das 50. oder 55. Lebensjahr. Vorsicht: Dies bedeutet, nur wenn die Berufsunfähigkeit innerhalb der Versicherungszeit eintritt, erhalten Sie auch eine BU-Rente. Beispiel: Wenn die Versicherungszeit mit Vollendung des 55. Lebensjahres endet und die Berufsunfähigkeit im Alter von 56 Jahren eintritt, gibt es "Null Leistung". Beachten Sie auch den Unterschied zwischen Versicherungszeit und Leistungszeit. Unter der Leistungszeit ist der Zeitraum zu verstehen, bis zu dem Sie bei einer anerkannten Berufsunfähigkeit eine BU-Rente erhalten. Mit der Verkürzung der Leistungszeit können daher ebenfalls die Versicherungsbeiträge herabgesetzt werden. Die Vereinbarung einer Karenzzeit ist eine weitere Alternative zur Beitragsreduzierung.
Tipps, wenn man "klamm" ist
Grundsätzlich gilt, dass man seine finanziellen Möglichkeiten nicht überschätzten darf, sondern noch "Luft für Reserven" lässt. Die monatliche BU-Versicherungsprämie muss auch mit "Luft für Reserven" tragbar sein. Für den Fall, wenn es finanziell doch mal enger wird als erwartet, bieten die BU-Versicherer mehrere Möglichkeiten zur Überbrückung finanzieller Engpässe. [Mehr hierzu im Artikel
BU - Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten].