BU Leitfaden
BU Grundlagen
BU Spezial
BU Recht Auszug
PKV Grundlagen
Unfallversicherung
Unfall Auszug
Gut zu Wissen
Rubrik verwandt
Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit     bei Finanztip.de

BU - Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten

Wer sich gut absichern will, muss auch entsprechende BU-Versicherungsbeiträge zahlen. Eine ausreichende Berufsunfähigkeits-Versicherung erfordert die Zahlung entsprechender Versicherungsbeiträge. Es stellt sich daher die Frage, welche Möglichkeiten bietet mir der BU-Versicherer an Überbrückungsmöglichkeiten, wenn ich Probleme habe, die Beiträge für die Berufsunfähigkeits-Versicherung zu zahlen? Die Versicherer bieten hierzu einen ganzen Katalog an Möglichkeiten an. Nachstehend werden die Alternativen bei Zahlungsschwierigkeiten dargestellt und erläutert.

Was passiert bei Nichtzahlung der Versicherungsgsprämie?

Das Versicherungsrecht unterscheidet zwischen der Zahlung der Erstprämie bzw. einer einmaligen Versicherungsprämie (§ 37 VVG) und dem Zahlungsverzug bei Folgeprämien (§ 38 VVG). Die Versicherungsbeiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung (z.B. einer BUZ) werden zumeist monatlich gezahlt. Ein Zahlungsverzug kann hier gravierende Folgen haben. So heißt es verkürzt im § 38 VVG: "Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist".

Fazit: Eine Nichtzahlung des Versicherungsbeitrages nach erfolgter Mahnung kann gravierende Auswirkungen haben. Sorgen Sie daher rechtzeitig - in Abstimmung mit dem Versicherer - für eine Überbrückungsmaßnahme. Die BU-Versicherung bleibt während der Beitragsfreistellung, der Zahlung von herabgesetzten Versicherungsbeiträgen oder der Unterbrechung in Höhe der verminderten Berufsunfähigkeitsrente am Überschuss beteiligt. Nach Beendigung der Zahlungsschwierigkeiten können Sie den Versicherungsschutz zumeist ohne erneute Risikoprüfung wieder aufnehmen, sofern eine bestimmte Zeitgrenze (von zum Beispiel 2 Jahren oder länger bei Elternzeit) nicht überschritten wird. Andernfalls verlangen die BU-Versicherer wahrscheinlich eine neue Risikoprüfung, um den "alten und höheren" Versicheurngsschutz wieder einzuführen. Als Faustregel gilt daher: Sind seit Beginn der Beitragsfreistellung, Beitragsherabsetzung oder Unterbrechung der Versicherung mehr als (X) Jahre vergangen, kann eine Weiterführung zum alten Versicherungsschutz nur nach dem dann für einen Neuzugang gültigen Tarif (in der Regel mit Risikoprüfung) erfolgen.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps