Bei Bezugsfertigkeit beginnt dann automatisch die Wohngebäudeversicherung, die Schäden wie Sturm, Leitungswasser, Rohrbruch durch Frost usw. abdeckt. Besondere Gefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen usw. bedürfen in der Regel einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung. Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion treten nur selten auf. Um gegen Sturmschäden an Neubauten oder gegen Vandalismus versichert zu sein, benötigen Sie eine Bauleistungsversicherung. Dabei ist zu prüfen, ob auch Diebstahl in der Bauleistungsversicherung eingeschlossen ist.
| Bauversicherungen |
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• Einleitung • Tarifvergleich • Bauleistung • Feuerrohbau • Bauherrenhaftpflicht • Bauhelferversicherung |
Beispiel: Schaden durch Blitzschlag bei Gewitter. Der Dachstuhl brennt vollständig aus und das Löschwasser der Feuerwehr führt zu Feuchtigkeitsschäden. Wenn das Haus dann abgerissen werden muss, so hat die Feuerrohbauversicherung sämtliche Kosten zu ersetzen. Bei beabsichtigter Vermietung ist aber ein Mietausfall nicht zu ersetzen.
Fazit: Der Abschluss einer Feuerrohbau-Versicherung kann zwar auch separat als kostenpflichtige Ergänzung zur Bauleistungsversicherung erfolgen. Durchgesetzt und sehr zu empfehlen ist aber die kombinierte Form der Absicherung mit anschließender Gebäudeversicherung. Eine derartige verbundene Gebäudeversicherung wird von fast allen Versicherern angeboten. Zwar kann bei Finanztip auch ein separater Leistungsvergleich mit Tarifabfrage nur für die Feuerrohbau erfolgen. Wie dargelegt, ist aber in der Regel der Einschluss in die Gebäudeversicherung der bessere Weg.
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