Bauvorhaben gegen Feuer versichern

Versicherungsschutz der Feuerrohbau

In der Feuerrohbauversicherung sind Schäden am Rohbau durch Brand, Blitzschlag oder Explosion versichert. Es handelt sich mithin um Versicherungsschutz für das im Bau befindliche Gebäude. Eine Feuerrohbauversicherung wird von vielen Versicherern bis zu 6 Monaten und ggf. 6 weiteren Monaten kostenfrei angeboten, wenn beim gleichen Versicherer eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Es ist daher in der Regel sinnvoll, bereits bei Baubeginn eine Wohngebäude-Versicherung abzuschließen. Eine Finanzierung der zu bauenden Immobilie durch Banken setzt in der Regel den Abschluss einer entsprechenden Feuerrohbauversicherung voraus.

Bei Bezugsfertigkeit beginnt dann automatisch die Wohngebäudeversicherung, die Schäden wie Sturm, Leitungswasser, Rohrbruch durch Frost usw. abdeckt. Besondere Gefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen usw. bedürfen in der Regel einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung. Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion treten nur selten auf. Um gegen Sturmschäden an Neubauten oder gegen Vandalismus versichert zu sein, benötigen Sie eine Bauleistungsversicherung. Dabei ist zu prüfen, ob auch Diebstahl in der Bauleistungsversicherung eingeschlossen ist.

Bauversicherungen
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Höhe der Versicherungssumme bei der Feuerrohbau

Als Versicherungssumme gilt grundsätzlich der Betrag, der aufgewendet werden muss, um das Gebäude, so wie es geplant war, wieder errichten zu können. Ein angewendetes Verfahren zur Ermittlung der Versicherungssumme basiert auf dem Wert von 1914. Der Wert des Gebäudes wird aus dem Neubauwert auf einen fiktiven Wert aus dem Jahre 1914 zurückgerechnet. Besondere Ausstattungsmerkmale und Bauartklassen sind selbstverständlich zu berücksichtigen.

Beispiel: Schaden durch Blitzschlag bei Gewitter. Der Dachstuhl brennt vollständig aus und das Löschwasser der Feuerwehr führt zu Feuchtigkeitsschäden. Wenn das Haus dann abgerissen werden muss, so hat die Feuerrohbauversicherung sämtliche Kosten zu ersetzen. Bei beabsichtigter Vermietung ist aber ein Mietausfall nicht zu ersetzen.

Fazit: Der Abschluss einer Feuerrohbau-Versicherung kann zwar auch separat als kostenpflichtige Ergänzung zur Bauleistungsversicherung erfolgen. Durchgesetzt und sehr zu empfehlen ist aber die kombinierte Form der Absicherung mit anschließender Gebäudeversicherung. Eine derartige verbundene Gebäudeversicherung wird von fast allen Versicherern angeboten. Zwar kann bei Finanztip auch ein separater Leistungsvergleich mit Tarifabfrage nur für die Feuerrohbau erfolgen. Wie dargelegt, ist aber in der Regel der Einschluss in die Gebäudeversicherung der bessere Weg.

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